Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Position 2933 39 umfasst heterocyclische Verbindungen mit Stickstoff-Heteroatomen ausgenommen solcher mit Pyridinring (2933 31). Imidacloprid enthält einen nicht kondensierten Pyridinring und wird daher als "andere" in der Unterposition 2933 39 und weiter in der Kombinierten Nomenklatur 2933 39 99 sowie der Zolltarifnummer 2933 39 99 90 0 eingereiht.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionHeterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e)2933
- UnterpositionVerbindungen, die einen nicht kondensierten Pyridinring (auch hydriert) in der Struktur enthalten293331
- Unterpositionandere293339
- Kombinierte Nomenklaturandere29333999
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Imidacloprid
Der HS-Code für Imidacloprid lautet 2933.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2933.39.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2933.39.99.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2933.39.99.90.0.
Einreihung von Imidacloprid nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Position 2933 erfasst chemisch einheitliche heterocyclische Verbindungen. Position 3808 erfasst Insektizide, die als Zubereitungen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegen. Ein homogenes Granulat mit 70 % Imidacloprid und Hilfsstoffen (vgl. vZTA DEHH/54/08-1) fällt daher als Zubereitung in Position 3808.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Imidacloprid
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungInsektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide … — Insektizide — andere — andere — andere | 3808.91.90.90.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 3808.91.90.90.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Imidacloprid (2933) ≠ Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide … — Insektizide — andere — andere — andere (3808) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Imidacloprid bleibt die Zolltarifnummer 2933.39.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Imidacloprid (2933) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3808) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Imidacloprid bleibt die Zolltarifnummer 2933.39.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist nur bei abweichender Beschaffenheit denkbar: Liegt das Produkt als chemisch reine, definierte organische Verbindung vor, kommt ausschließlich Kapitel 29 in Betracht.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungInsektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide … — Insektizide — andere — andere — andere | 3808.91.90.90.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 3808.91.90.90.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Imidacloprid (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEK/718/07-1 | Heterocyclische Verbindung, Pyridinring enthaltend; Imidacloprid. Bei dem Erzeugnis handelt es sich um chemisch einheitliches Imidacloprid (1-(6-Chlor-3-pyridin-3-ylmethyl)-N-nitroimidazolidin-2-ylidenamin; CAS-Nr.: 138261-41-3) in Form eines kristallinen, farblosen Pulvers. | 2933.39.99.90.0 |
| DEHH/54/08-1 | Homogenes Granulat mit 70 % (w/w) Gehalt am Wirkstoff Imidacloprid. Hellbraunes, gut rieselfähiges Granulat. Insektizide Zubereitung. | 3808.91.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Drittlandszollsatz Import
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Imidacloprid aus Drittländern in die EU. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.
Exportkontrollen
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachstehend finden Sie verwandte Industriechemikalien mit vergleichbaren Einreihungsmerkmalen.