Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung des Insekten-Netzes folgt der nachstehenden Hierarchie von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelWATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN56
- PositionGeknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen5608
- Unterpositionaus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen560811
- Unterpositionandere560819
- Kombinierte Nomenklaturkonfektionierte Netze56081911
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Insekten-Netz
Der HS-Code für Insekten-Netz lautet 5608.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5608.19.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5608.19.30.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5608.19.30.00.0.
Einreihung von Insekten-Netz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Insekten-Netzes erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie nach der AV 6 für die Unterpositionen. Maßgebend ist der Wortlaut der Positionen und der Wechsel der Unterpositionen:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Insekten-Netz
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungkonfektionierte Netze, aus Nylon oder anderen Polyamiden – aus Bindfäden, Seilen oder Tauen | 5608.19.11.00.0 | 8 % |
| Alternative Einreihungkonfektionierte Netze, aus Nylon oder anderen Polyamiden – andere | 5608.19.19.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungGewebe aus synthetischen Filamenten, ≥85 GHT, roh | 5407.71.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungGewebe aus synthetischen Filamenten, ≥85 GHT, gefärbt | 5407.72.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungKettengewirke aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt | 6005.37.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungGittergewebe aus mit Kunststoff umhüllten Glasfasern | 7019.66.00.10.0 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Insekten-Netz (5608) ≠ konfektionierte Netze, aus Nylon oder anderen Polyamiden – aus Bindfäden, Seilen oder Tauen (5608) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Insekten-Netz bleibt die Zolltarifnummer 5608.19.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Insekten-Netz (5608) ≠ konfektionierte Netze, aus Nylon oder anderen Polyamiden – andere (5608) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Insekten-Netz bleibt die Zolltarifnummer 5608.19.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Insekten-Netz (5608) ≠ Gewebe aus synthetischen Filamenten, ≥85 GHT, roh (5407) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Insekten-Netz bleibt die Zolltarifnummer 5608.19.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den direkten Alternativen innerhalb des Kapitels 56 kommen auch Positionen aus anderen Kapiteln des Zolltarifs in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGewebe aus synthetischen Filamenten, ≥85 GHT, roh | 5407.71.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungGewebe aus synthetischen Filamenten, ≥85 GHT, gefärbt | 5407.72.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungKettengewirke aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt | 6005.37.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungGittergewebe aus mit Kunststoff umhüllten Glasfasern | 7019.66.00.10.0 | 8 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Insekten-Netz (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI49859/24-1 | Konfektioniertes Netz, Fliegengitter Reparaturset, aus Polypropylen/Polyethylen | 5608.19.30.00.0 |
| DE11940/13-1 | Universal-Insektennetz, haubenförmig, aus Polyester | 5608.19.30.00.0 |
| DEBTI29680/21-1 | Gewebe, Insektenschutznetz, rechteckig zugeschnitten (nicht konfektioniert) | 5407.71.00.00.0 |
| DE8384/17-1 | Gewebe, Insekten- und Schattiernetz, rechteckig zugeschnitten (nicht konfektioniert) | 5407.71.00.00.0 |
| DEBTI49947/24-1 | Konfektioniertes Netz (Insektenschutz), aus Polyester, mit Magneten | 5608.19.30.00.0 |
| DEBTI13914/24-1 | Insektenschutz für Pavillon, konfektionierte Netze aus Polyester/PVC | 5608.19.30.00.0 |
| DE14274/17-1 | Kettengewirke, Insekten- und Schattiernetz, rechteckig zugeschnitten (nicht konfektioniert) | 6005.37.00.00.0 |
| DEBTI49383/24-1 | Gewebe Filatec, Insektenschutzgitter, rechteckig zugeschnitten | 5407.72.00.00.0 |
| DEF/4697/06-1 | Konfektioniertes Netz mit Befestigungsmaterial (Insektenschutz) | 5608.19.30.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8 % | Drittlandszoll |
| USA | 8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8 % | Drittlandszoll |
Besondere Importmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Insekten-Netz
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Ausfuhr
Besondere Exportmaßnahmen
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