Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Einreihung von frischen Kirschen erfolgt über die folgende Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN).
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 08 - GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
- Position: 0809 - Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch
- Unterposition: 0809 21 - Kirschen
Zolltarifnummer: 0809 2900 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Kirschen erfordert die genaue Kenntnis des Verarbeitungszustands und der botanischen Art. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool für eine sichere und verbindliche Einreihung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kirsche
Der HS-Code für Kirsche lautet 0809.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0809.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0809.29.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0809.29.00.00.0.
Einreihung von Kirsche nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung frischer Kirschen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen derselben Position). Da Kirschen in Position 0809 als frische Früchte genannt sind, ergibt sich die Einreihung direkt aus dem Gesetzestext.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kirsche
Alternative Einreihung
Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus), frisch
Alternative Einreihung
Getrocknete Sauerkirschen
Alternative Einreihung
Zubereitete Sauerkirschen, mit Zuckerzusatz, in Umschließungen über 1 kg
Alternative Einreihung
Zubereitete Sauerkirschen, mit Zuckerzusatz, in Umschließungen 1 kg oder weniger
Alternative Einreihung
Gefrorene Kirschen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kirsche (0809) ≠ Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus), frisch (0809)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kirsche bleibt die Zolltarifnummer 0809.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kirsche (0809) ≠ Getrocknete Sauerkirschen (0813)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kirsche bleibt die Zolltarifnummer 0809.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kirsche (0809) ≠ Zubereitete Sauerkirschen, mit Zuckerzusatz, in Umschließungen über 1 kg (2008)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kirsche bleibt die Zolltarifnummer 0809.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den oben genannten Alternativen kann eine abweichende Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen. Besonders relevant:
Alternative Einreihung
Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus), frisch
Alternative Einreihung
Getrocknete Sauerkirschen
Alternative Einreihung
Zubereitete Sauerkirschen, mit Zuckerzusatz, in Umschließungen über 1 kg
Alternative Einreihung
Zubereitete Sauerkirschen, mit Zuckerzusatz, in Umschließungen 1 kg oder weniger
Alternative Einreihung
Gefrorene Kirschen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kirsche ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kirsche (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Sauerkirschen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): getrocknete, mit Apfelsaftkonzentrat und Sonnenblumenöl versetzte Sauerkirschen (Prunus cerasus). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Ganze, rotbraune, entsteinte, getrocknete, leicht klebrige Kirschen. Geschmack: süß, säuerlich und... Mehr anzeigenSauerkirschen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): getrocknete, mit Apfelsaftkonzentrat und Sonnenblumenöl versetzte Sauerkirschen (Prunus cerasus). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Ganze, rotbraune, entsteinte, getrocknete, leicht klebrige Kirschen. Geschmack: süß, säuerlich und fruchtig nach Kirschen. Zusatz von Zucker i.S. der ZAnm 3 2.Anstrich zu Kap 20: enthalten. Zusatz von Alkohol (gem Angabe): nicht enthalten. Die Kirschen sind über das für das Kap 8 zulässige Maß hinausgehend behandelt. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Kirschen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg, Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus). Weniger anzeigen
Sauerkirschen, zubereitet. Antragsangaben: Sauerkirschen, getrocknet, gesüßt, entsteint. Zutaten: Sauerkirschen, Zucker, Sonnenblumenöl. Zuckerzusatz: 40 % +/- 5 %. Herstellung: gefrorene Kirschen werden nach dem Auftauen in eine Zuckerlösung getaucht und anschließend getrocknet. Abschließend wird Sonnenblumenöl als... Mehr anzeigenSauerkirschen, zubereitet. Antragsangaben: Sauerkirschen, getrocknet, gesüßt, entsteint. Zutaten: Sauerkirschen, Zucker, Sonnenblumenöl. Zuckerzusatz: 40 % +/- 5 %. Herstellung: gefrorene Kirschen werden nach dem Auftauen in eine Zuckerlösung getaucht und anschließend getrocknet. Abschließend wird Sonnenblumenöl als Trennmittel aufgebracht. Verpackung: in 10 g-Kartons mit PP-Folie. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: ganze, dunkelrote, getrocknete Kirschen, ohne Stein, mit leichtem Glanz. Geschmack: süß, leicht sauer, fruchtig, nach Kirschen. Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich Kap 20 i. V. m. der ZAnm 2 a), Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): enthalten. Die Kirschen wurden einer osmotischen Entwässerung unterzogen. Sie sind somit über das in Kapitel 08 des Zolltarifs inbegriffene Maß hinausgehend zubereitet. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Kirschen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg. Weniger anzeigen
Sauerkirschen, zubereitet. Antragsangaben: Sauerkirschen, entsteint, im Glas. Zutaten: Sauerkirschen, Wasser, Sauerkirschsaft. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: ganze, rot-braune Kirschen, ohne Stein, in rotem Saft. Geschmack: süßlich, säuerlich, fruchtig, nach Kirschen. Aufmachung: in einem etikettierten... Mehr anzeigenSauerkirschen, zubereitet. Antragsangaben: Sauerkirschen, entsteint, im Glas. Zutaten: Sauerkirschen, Wasser, Sauerkirschsaft. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: ganze, rot-braune Kirschen, ohne Stein, in rotem Saft. Geschmack: süßlich, säuerlich, fruchtig, nach Kirschen. Aufmachung: in einem etikettierten 360 g Originalkonservenglas (Abtropfgewicht: 195 g). Aufdruck, auszugsweise: "Sauerkirschen, entsteint; Nährwerte pro 100 g: Kohlenhydrate 13 g, davon Zucker: 9 g" Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1, 1. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Kirschen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Weniger anzeigen
Sauerkirschen, getrocknet Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Blauer, vorder- und rückseitig etikettierter Folienbeutel mit Sichtfenstern; auf den Etiketten aufgedruckt die Warenbezeichnung (Sauerkirschen, entsteint, sonnengetrocknet, geölt) sowie Angaben zu den Zutaten (Sauerkirschen getrocknet, Pflanzenöl),... Mehr anzeigenSauerkirschen, getrocknet Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Blauer, vorder- und rückseitig etikettierter Folienbeutel mit Sichtfenstern; auf den Etiketten aufgedruckt die Warenbezeichnung (Sauerkirschen, entsteint, sonnengetrocknet, geölt) sowie Angaben zu den Zutaten (Sauerkirschen getrocknet, Pflanzenöl), zum Nährwert und zur Inhaltsmenge (100 g). Inhalt: Ganze, bis zu 15 mm große, schwarze, rotstichige, entsteinte, runzelige, getrocknete Kirschen; Geschmack getrockneten Sauerkirschen entsprechend, säuerlich, fruchtig, nur wenig süß. Es ergeben sich keine Hinweise auf eine über Kapitel 8 der KN hinausgehende Behandlung. Früchte, getrocknet, keine der Unterpositionen 0813 1000 bis 0813 4065 der KN, Sauerkirschen. Weniger anzeigen
Zubereitete Sauerkirschen Antragsangaben: Die Sauerkirschen werden mit Zucker und weiteren Zutaten gemischt und gekocht, zur genauen Zusammensetzung und Zubereitung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelrote, entsteinte Kirschen; Geschmack: sehr süß, schwach säuerlich,... Mehr anzeigenZubereitete Sauerkirschen Antragsangaben: Die Sauerkirschen werden mit Zucker und weiteren Zutaten gemischt und gekocht, zur genauen Zusammensetzung und Zubereitung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelrote, entsteinte Kirschen; Geschmack: sehr süß, schwach säuerlich, nach eingedickten Sauerkirschen. Alkohol: enthalten. Sauerkirschen, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger. Weniger anzeigen
Sauerkirschen, getrocknet Neuerteilung der vZTA DE 11558/17-1 wegen Änderung des TARIC-Codes. Beschaffenheit des zur vZTA DE 11558/17-1 vorgelegten Warenmusters: Ganze, schwarzrote, bis zu 2 cm große, getrocknete Früchte (ohne Kern); Geschmack getrockneten Sauerkirschen entsprechend, natursüß, säuerlich. Es ergeben... Mehr anzeigenSauerkirschen, getrocknet Neuerteilung der vZTA DE 11558/17-1 wegen Änderung des TARIC-Codes. Beschaffenheit des zur vZTA DE 11558/17-1 vorgelegten Warenmusters: Ganze, schwarzrote, bis zu 2 cm große, getrocknete Früchte (ohne Kern); Geschmack getrockneten Sauerkirschen entsprechend, natursüß, säuerlich. Es ergeben sich keine Hinweise auf eine Bearbeitung, die über die bei getrockneten Früchten des Kapitels 8 der KN zulässigen Verfahren hinausgeht. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, Sauerkirschen. Weniger anzeigen
Kirschen, zubereitet. Antragsangaben: Kirschen, getrocknet; Herstellung: osmotische Entwässerung. Verpackung/Verkaufseinheit: wieder verschließbarer 100 g-Beutel. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: ganze, rot-braune bis nahezu schwarze, getrocknete Kirschen. Geschmack: süß, sauer, fruchtig, nach... Mehr anzeigenKirschen, zubereitet. Antragsangaben: Kirschen, getrocknet; Herstellung: osmotische Entwässerung. Verpackung/Verkaufseinheit: wieder verschließbarer 100 g-Beutel. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: ganze, rot-braune bis nahezu schwarze, getrocknete Kirschen. Geschmack: süß, sauer, fruchtig, nach Kirsche Alkoholzusatz (gem. Antragsangaben): nicht enthalten. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 i. V. m. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (gem. Antragsangaben): enthalten. Die Kirschen wurden einer osmotischen Entwässerung unterzogen. Sie sind somit über das in Kapitel 08 des Zolltarifs inbegriffene Maß hinausgehend zubereitet. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Kirschen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Weniger anzeigen
Fruchtmischung (Himbeeren, Sauerkirschen, Erdbeeren), gefriergetrocknet. Mischung aus bis zu 15 mm großen, ganzen Himbeeren, bis zu 20 mm großen Erdbeerscheiben und bis zu 7 mm großen Sauerkirschstücken, augenscheinlich gefriergetrocknet; Geschmack nach Himbeere, Erdbeere bzw. Kirsche, süß, säuerlich. Mischungen von... Mehr anzeigenFruchtmischung (Himbeeren, Sauerkirschen, Erdbeeren), gefriergetrocknet. Mischung aus bis zu 15 mm großen, ganzen Himbeeren, bis zu 20 mm großen Erdbeerscheiben und bis zu 7 mm großen Sauerkirschstücken, augenscheinlich gefriergetrocknet; Geschmack nach Himbeere, Erdbeere bzw. Kirsche, süß, säuerlich. Mischungen von getrockneten Früchten (Himbeeren, Sauerkirschen, Erdbeeren) Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
EFTA Freihandel
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
Einfuhrmaßnahmen
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.
Zollrechner für Kirsche
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kirschen auf Basis der geltenden Zollsätze und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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2932.14.00.20.0 · 6,5 %
Cider
2206.00.31.00.0 · 19,2 %
Kaffeeweißer
1901.90.95.00.0 · 7,6 %
Koriander-Pulver
0909.22.00.00.0 · 0 %
Rindfleisch-Trockenfleisch
0210.20.90.99.0 · 15,4 %
Kamille
1211.90.86.90.8 · 0 %
