Hierarchie der Zolltarifnummer
Astaxanthin wird im Zolltarif über die folgende Hierarchie eingereiht:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 32 - GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
- Position: 3203 - Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung|3|zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs
Zolltarifnummer: 3203 0010 00 0 - pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt entscheidend davon ab, ob das Astaxanthin natürlichen Ursprungs ist oder synthetisch hergestellt wurde. Bei Abweichungen in der Beschaffenheit (z. B. synthetisch, futtermittelgeeignet) kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Lassen Sie Ihr Produkt vor der Einfuhr über das Klassifizierungstool prüfen oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Astaxanthin
Der HS-Code für Astaxanthin lautet 3203.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3203.00.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3203.00.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3203.00.10.00.0.
Einreihung von Astaxanthin nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von natürlichem Astaxanthin als Pulver oder Oleoresin unter 3203.00.10.00.0 erfolgt nach AV 1 und AV 6:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Astaxanthin
Alternative Einreihung
Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage (Position 3204) – einschlägig für synthetisches Astaxanthin, Carotinoid-Farbmittel chemisch hergestellt. Nach vZTA DEBTI4117/25-1 und DEBTI11283/22-1 für 'Astaxanthin 10%, Feed Grade' verwendet. Abgrenzung: Rein synthetisch hergestelltes Astaxanthin für Futtermittel (Feed Grade) fällt hierunter, nicht natürliches Astaxanthin aus Algen für Lebensmittel.
Alternative Einreihung
andere, einschließlich Mischungen – Unterposition für synthetische organische Farbmittel, die nicht spezifisch Carotinoid-Farbmittel sind. Nach vZTA DEBTI22342/18-1 und DE5796/11-1 für synthetisches Astaxanthin 10% verwendet.
Alternative Einreihung
Algen und Tange – andere – andere (Kapitel 12). Grundsätzlich denkbar für getrocknete Algen als solche. Astaxanthin-haltiges Algenpulver (Algae Powder) wird jedoch von der Rechtsprechung als Farbmittel/Zubereitung unter Kapitel 32 eingereiht, da die Farbstofffunktion charakterbestimmend ist.
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Astaxanthin (3203) ≠ Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage (Position 3204) – einschlägig für synthetisches Astaxanthin, Carotinoid-Farbmittel chemisch hergestellt. Nach vZTA DEBTI4117/25-1 und DEBTI11283/22-1 für 'Astaxanthin 10%, Feed Grade' verwendet. Abgrenzung: Rein synthetisch hergestelltes Astaxanthin für Futtermittel (Feed Grade) fällt hierunter, nicht natürliches Astaxanthin aus Algen für Lebensmittel. (3204)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Astaxanthin bleibt die Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Astaxanthin (3203) ≠ andere, einschließlich Mischungen – Unterposition für synthetische organische Farbmittel, die nicht spezifisch Carotinoid-Farbmittel sind. Nach vZTA DEBTI22342/18-1 und DE5796/11-1 für synthetisches Astaxanthin 10% verwendet. (3204)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Astaxanthin bleibt die Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Astaxanthin (3203) ≠ Algen und Tange – andere – andere (Kapitel 12). Grundsätzlich denkbar für getrocknete Algen als solche. Astaxanthin-haltiges Algenpulver (Algae Powder) wird jedoch von der Rechtsprechung als Farbmittel/Zubereitung unter Kapitel 32 eingereiht, da die Farbstofffunktion charakterbestimmend ist. (1212)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Astaxanthin bleibt die Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Hauptalternativen in Kapitel 32 können auch andere Kapitel relevant sein:
Alternative Einreihung
Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage (Position 3204) – einschlägig für synthetisches Astaxanthin, Carotinoid-Farbmittel chemisch hergestellt. Nach vZTA DEBTI4117/25-1 und DEBTI11283/22-1 für 'Astaxanthin 10%, Feed Grade' verwendet. Abgrenzung: Rein synthetisch hergestelltes Astaxanthin für Futtermittel (Feed Grade) fällt hierunter, nicht natürliches Astaxanthin aus Algen für Lebensmittel.
Alternative Einreihung
andere, einschließlich Mischungen – Unterposition für synthetische organische Farbmittel, die nicht spezifisch Carotinoid-Farbmittel sind. Nach vZTA DEBTI22342/18-1 und DE5796/11-1 für synthetisches Astaxanthin 10% verwendet.
Alternative Einreihung
Algen und Tange – andere – andere (Kapitel 12). Grundsätzlich denkbar für getrocknete Algen als solche. Astaxanthin-haltiges Algenpulver (Algae Powder) wird jedoch von der Rechtsprechung als Farbmittel/Zubereitung unter Kapitel 32 eingereiht, da die Farbstofffunktion charakterbestimmend ist.
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Astaxanthin ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Astaxanthin (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Astaxanthin. Da der Drittlandszollsatz bei 0 % liegt, fallen bei der Einfuhr nur die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert an.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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