Hierarchie der Zolltarifnummer
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionFruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln2009
- UnterpositionAnanassaft200941
- Unterpositionmit einem Brixwert von 20 oder weniger200941
- Kombinierte Nomenklaturkeinen zugesetzten Zucker enthaltend20094199
- TARICanderer2009419970
- Zolltarifnummeranderer
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ananassaft
Der HS-Code für Ananassaft lautet 2009.41 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2009.41.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2009.41.99.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.41.99.99.0.
Einreihung von Ananassaft nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ananassaft
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAnanassaft: nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie | 2009.41.99.97.0 | 16 % |
| Alternative EinreihungAnanassaftkonzentrat, Brix >20 bis 67, mit zugesetztem Zucker, Wert >30€/100kg | 2009.49.30.91.0 | 16 % |
| Alternative EinreihungAnanassaft, Brix ≤20, mit zugesetztem Zucker | 2009.41.92.90.0 | 16 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ananassaft (2009) ≠ Ananassaft: nicht aus Konzentrat, der Gattung Ananas, mit einem Brixwert von 11 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ananassaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.41.99.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ananassaft (2009) ≠ Ananassaftkonzentrat, Brix >20 bis 67, mit zugesetztem Zucker, Wert >30€/100kg (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ananassaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.41.99.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ananassaft (2009) ≠ Ananassaft, Brix ≤20, mit zugesetztem Zucker (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ananassaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.41.99.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ananassaft (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE18221/11-1 | Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform, anderer. | 2009.41.99.99.0 |
| DE7648/13-2 | Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform, anderer. | 2009.41.99.99.0 |
| DEBTI28330/17-1 | Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform, anderer. | 2009.41.99.99.0 |
| DEBTI19904/21-1 | Ananassaft in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml-Flasche mit Schraubverschluss). | 2009.41.99.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 16 % | Drittlandszoll |
| USA | 16 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 16 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 12,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 16 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ananassaft mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.