Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus HS-Code, KN-Code und TARIC-Code zusammen. Sie entspricht dem folgenden hierarchischen Aufbau des Zolltarifs:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionVerbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion2924
- Unterpositionacyclische Amide (einschließlich acyclischer Carbamate) und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse292411
- Unterpositionandere292419
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für L-Glutamin
Der HS-Code für L-Glutamin lautet 2924.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2924.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2924.19.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2924.19.00.90.0.
Einreihung von L-Glutamin nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung von L-Glutamin sind die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV) maßgeblich. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut, AV 3a die speziellere Beschreibung. Da L-Glutamin eine chemisch einheitliche Verbindung mit Carbonsäureamidfunktion ist, greift die Position 2924. Die Darreichungsform (Pulver, Kapsel) wird durch AV 3b nicht berührt, solange keine Zusätze die stoffliche Identität verändern.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für L-Glutamin
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGlutaminsäure und ihre Salze | 2922.42.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 2106.90.92.85.9 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| L-Glutamin (2924) ≠ Glutaminsäure und ihre Salze (2922) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für L-Glutamin bleibt die Zolltarifnummer 2924.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| L-Glutamin (2924) ≠ Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen (2106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für L-Glutamin bleibt die Zolltarifnummer 2924.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern L-Glutamin in gemischter Form oder als Bestandteil einer komplexen Zubereitung vorliegt, kann eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen. Der nachfolgende Code ist ein Beispiel:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 2106.90.92.85.9 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von L-Glutamin (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE12157/10-1 | L-Glutamin - chemisch einheitliches L-Glutamin (Glutaminsäureamid), Reinheit ≥ 98,5%, CAS 56-85-9, weißes kristallines Pulver | 2924.19.00.90.0 |
| DEK/214/04-1 | L-Glutamin - chemisch einheitliches L-Glutamin (Glutaminsäureamid), Reinheit ≥ 98,5% | 2924.19.00.90.0 |
| DEK/1186/05-1 | L-Glutamin - chemisch einheitliche Verbindung L-Glutamin (CAS 56-85-9), Reinheit > 99%, weiße Kristalle | 2924.19.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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