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Warennummer 2106.90.98 – Sonstige Lebensmittelzubereitungen

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Die Warennummer 2106.90.98 erfasst Lebensmittelzubereitungen der Position 2106, die in der Unterposition 2106.90 unter „andere“ fallen und in keine genannte Nachbarnummer gehören. Zubereitungen, die kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthalten oder nur weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke, gehören in die Warennummer 2106.90.92. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach Milchfett, Saccharose, Isoglucose und Zucker, nach der Verwendung für die Getränkeindustrie sowie nach Erythrit und Calciumcarbonat.

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Gehört Ihre Lebensmittelzubereitung in die Warennummer 2106.90.98?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2106.90.98?

Die Zolltarifnummer 2106.90.98.15.0 gilt für Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT. Die Zolltarifnummer 2106.90.98.26.0 erfasst Erzeugnisse von der für die Getränkeindustrie verwendeten Art mit einem Gehalt an Saccharose/Isoglucose von 70 GHT oder mehr, mit einem Gehalt an Milchfett von 26 GHT oder mehr und in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Die Zolltarifnummer 2106.90.98.28.0 verlangt einen Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts. Die Zolltarifnummer 2106.90.98.69.0 erfasst die übrigen Erzeugnisse, die die Geschwister davor nicht erfassen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelVerschiedene Lebensmittelzubereitungen
PositionLebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Unterpositionandere
andere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerErythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1.816 vZTA
mit einem Gehalt an Milchfett von 26 GHT oder mehr
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummervon der für die Getränkeindustrie verwendeten Art, mit einem Gehalt an Saccharose/Isoglucose von 70 GHT oder mehr
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1.816 vZTA
andere
mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1.816 vZTA
Zolltarifnummerandere
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1.816 vZTA
Zolltarifnummerandere
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1.816 vZTA
andere
Zolltarifnummervon der für die Getränkeindustrie verwendeten Art, mit einem Gehalt an Saccharose/Isoglucose von 70 GHT oder mehr
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1.816 vZTA
andere
mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1.816 vZTA
Zolltarifnummerandere
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1.816 vZTA
Zolltarifnummerandere
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1.816 vZTA
andere
mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT
mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr
Zolltarifnummermit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1.816 vZTA
Zolltarifnummerandere
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1.816 vZTA
Zolltarifnummerandere
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1.816 vZTA
andere
Zolltarifnummervon der für die Getränkeindustrie verwendeten Art
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1.816 vZTA
andere
ZolltarifnummerCalciumcarbonat
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1.816 vZTA
Zolltarifnummerandere
9 % + Agrarteilbetrag (EA) · 1.816 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2106.90.98

erhöht den ZollAntidumpingzoll · China115,9 bis 233,3 % je nach Zolltarifnummer; für Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze.bis 233,3 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 2106.90.98?

14 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 2106.90.98. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2106.90.98

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 2106.10.20 und 2106.90.92 umfasst der Begriff „Stärke“ auch die Stärkeabbauprodukte.
Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Anwendung der Unterposition 2106.90.20 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen“, die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Im Sinne der Unterposition 2106.90.30 bezeichnet der Begriff „Isoglucose“ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für Waren der Unterpositionen 2106.90.30 und 2106.90.59 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)).
Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Andere Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, werden, sofern anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Position 2106 eingereiht.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
2106.90.92 bis 2106.90.98andere: Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz, Ziffer 1 bis 5, 8 bis 11 und 13 bis 16 sowie die Erläuterungen zu den Unterpositionen 2106.10.20 und 2106.10.80, dritter Absatz.
Kapitel 21, AllgemeinesDie Einreihung von „Nahrungsergänzungsmitteln“ (gemäß Ziffer 16 der Erläuterungen zu Position 2106 des HS), insbesondere anderer Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, ist auch unter den Kriterien zu betrachten, die im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in den verbundenen Rechtssachen …

Einreihungsverordnungen (70)

VerordnungWareDamals
2023/113105.06.2023Vitamin-Gummibonbons in Bärenform mit Malzsirup, Saccharose und Glukose wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht.2106.90.98
2019/92103.06.2019Tabletten mit S-Adenosyl-L-Methionin (SAMe) als Nahrungsergänzungsmittel wurden in die Warennummer 2106.90.92 eingereiht.2106.90.92
328/201308.04.2013Pulverförmige Ware aus Calciumcarbonat mit Stärke wurde in die Warennummer 2106.90.92 eingereiht.2106.90.92
715/201230.07.2012Tabletten aus Gerstengraspulver, Honig, Weizengraspulver, Alfalfapulver und Chrompicolinat wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht.2106.90.98
826/201112.08.2011Tabletten in Tierformen mit Saccharose, Stärke und Vitaminen wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht.2106.90.98
2061/8907.07.1989Vitamin-C-Tabletten für den Einzelverkauf wurden in die damalige Warennummer 2106.90.91 eingereiht, heute Warennummer 2106.90.92.2106.90.91heute 2106.90.92

Urteile des EuGH (7)

UrteilKernsatz
C-252/2408.05.2025Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission …
C-14/9130.01.1992
C-377/9205.10.1993Eine Substanz aus sprühgetrockneter Kokosnussmasse mit Maltodextrin, Natrium-Kaseinat und einem Saccharosegehalt von 5 % oder mehr gehört in die Warennummer 2106.90.99.
C-441/1509.02.2017Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der …

6 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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