Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 gliedert sich in folgende Hierarchiestufen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
- Unterposition: 4911 91 - andere
- Unterposition: 4911 91 - Bilder, Bilddrucke und Fotografien
Zolltarifnummer: 4911 9100 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit ab – insbesondere ob die Leinwand bedruckt und auf einen Rahmen gespannt ist. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine produktspezifische Bewertung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Leinwand-Druck
Der HS-Code für Leinwand-Druck lautet 4911.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.91.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.91.00.90.0.
Einreihung von Leinwand-Druck nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Ein Leinwand-Druck ist eine zusammengesetzte Ware (AV 3b). Der wesentliche Charakter wird durch den Bilddruck bestimmt, nicht durch den Holzrahmen oder das Gewebe.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Leinwand-Druck
Alternative Einreihung
Präparierte Malleinwand – ausgeschlossen, da es sich um unbedruckte, grundierte Leinwand für Künstler handelt. vZTA DEBTI33676/19-1 bestätigt diese Position nur für unbedruckte/präparierte Malleinwand, nicht für bedruckte Fotoleinwände.
Alternative Einreihung
Andere Drucke (ohne Bilder/Bilddrucke) – ausgeschlossen, da die vZTA-Rechtsprechung bedruckte Leinwandbilder eindeutig als Bilddrucke unter 49119100 einreiht.
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Leinwand-Druck (4911) ≠ Präparierte Malleinwand – ausgeschlossen, da es sich um unbedruckte, grundierte Leinwand für Künstler handelt. vZTA DEBTI33676/19-1 bestätigt diese Position nur für unbedruckte/präparierte Malleinwand, nicht für bedruckte Fotoleinwände. (5901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinwand-Druck bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Leinwand-Druck (4911) ≠ Andere Drucke (ohne Bilder/Bilddrucke) – ausgeschlossen, da die vZTA-Rechtsprechung bedruckte Leinwandbilder eindeutig als Bilddrucke unter 49119100 einreiht. (4911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinwand-Druck bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ware, die nicht als Bilddruck angesehen werden kann, fällt möglicherweise in ein anderes Kapitel:
Alternative Einreihung
Präparierte Malleinwand – ausgeschlossen, da es sich um unbedruckte, grundierte Leinwand für Künstler handelt. vZTA DEBTI33676/19-1 bestätigt diese Position nur für unbedruckte/präparierte Malleinwand, nicht für bedruckte Fotoleinwände.
Alternative Einreihung
Andere Drucke (ohne Bilder/Bilddrucke) – ausgeschlossen, da die vZTA-Rechtsprechung bedruckte Leinwandbilder eindeutig als Bilddrucke unter 49119100 einreiht.
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Leinwand-Druck ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Leinwand-Druck (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Leinwand-Druck aus Drittländern mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.
Weitere Produkte aus optik-foto
Diese Produkte aus dem Bereich Optik & Foto werden ebenfalls nach Kapitel 49 oder angrenzenden Positionen eingereiht.
Pyranometer
9015.80.20.00.0 · 0 %
Mikroskop
9011.80.00.00.0 · 0 %
Laser
9013.20.00.00.0 · 0 %
Kamerakopf
8525.89.00.00.0 · 0 %
Zielfernrohr
9013.10.90.00.0 · 4,7 %
Laser-Leistungsmessgerät
9031.49.90.00.0 · 0 %
Gaschromatograph
9027.20.00.00.0 · 0 %
Lichtleiter
9001.10.90.90.0 · 2,9 %
Mikroskop-Teil
9011.90.00.00.0 · 0 %
