Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 gliedert sich in folgende Hierarchiestufen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC:
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelBÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE49
- PositionAndere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien4911
- Unterpositionandere491191
- UnterpositionBilder, Bilddrucke und Fotografien491191
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Leinwand-Druck
Der HS-Code für Leinwand-Druck lautet 4911.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.91.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.91.00.90.0.
Einreihung von Leinwand-Druck nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Ein Leinwand-Druck ist eine zusammengesetzte Ware (AV 3b). Der wesentliche Charakter wird durch den Bilddruck bestimmt, nicht durch den Holzrahmen oder das Gewebe.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Leinwand-Druck
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPräparierte Malleinwand – ausgeschlossen, da es sich um unbedruckte, grundierte Leinwand für Künstler handelt. vZTA DEBTI33676/19-1 bestätigt diese Position nur für unbedruckte/präparierte Malleinwand, nicht für bedruckte Fotoleinwände. | 5901.90.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Drucke (ohne Bilder/Bilddrucke) – ausgeschlossen, da die vZTA-Rechtsprechung bedruckte Leinwandbilder eindeutig als Bilddrucke unter 49119100 einreiht. | 4911.99.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Leinwand-Druck (4911) ≠ Präparierte Malleinwand – ausgeschlossen, da es sich um unbedruckte, grundierte Leinwand für Künstler handelt. vZTA DEBTI33676/19-1 bestätigt diese Position nur für unbedruckte/präparierte Malleinwand, nicht für bedruckte Fotoleinwände. (5901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinwand-Druck bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Leinwand-Druck (4911) ≠ Andere Drucke (ohne Bilder/Bilddrucke) – ausgeschlossen, da die vZTA-Rechtsprechung bedruckte Leinwandbilder eindeutig als Bilddrucke unter 49119100 einreiht. (4911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinwand-Druck bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ware, die nicht als Bilddruck angesehen werden kann, fällt möglicherweise in ein anderes Kapitel:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPräparierte Malleinwand – ausgeschlossen, da es sich um unbedruckte, grundierte Leinwand für Künstler handelt. vZTA DEBTI33676/19-1 bestätigt diese Position nur für unbedruckte/präparierte Malleinwand, nicht für bedruckte Fotoleinwände. | 5901.90.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Leinwand-Druck (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE23871/11-6 | Keilrahmenbild – bedruckte Leinwand auf Keilrahmen | 4911.91.00.90.0 |
| DEBTI14713/21-1 | Wandbild, bedruckte Leinwand auf Keilrahmen mit Rahmen | 4911.91.00.90.0 |
| DE23339/15-1 | Bedruckte Leinwand mit Keilrahmen und LED-Beleuchtung | 4911.91.00.90.0 |
| DE14868/11-1 | Digitalart, Leinwand Kunstdruck, bedruckt auf Keilrahmen | 4911.91.00.90.0 |
| DE1359/13-1 | Kunstdruck, bedruckter Leinwandzuschnitt auf Keilrahmen | 4911.91.00.90.0 |
| DE22841/16-1 | Bilddruck auf Leinwand mit Holzleisten | 4911.91.00.90.0 |
| DEK/5/09-1 | Fotodruck auf Canvasmaterial, auf Holzrahmen aufgeklebt | 4911.99.00.00.0 |
| DE18091/14-1 | Leinwand mit Strichzeichnung auf Keilrahmen | 4911.91.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Leinwand-Druck aus Drittländern mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
Weitere Produkte aus optik-foto
Diese Produkte aus dem Bereich Optik & Foto werden ebenfalls nach Kapitel 49 oder angrenzenden Positionen eingereiht.