Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Lichtleiter leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionOptische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)9001
- Unterpositionoptische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern900110
- Kombinierte Nomenklaturandere90011090
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lichtleiter
Der HS-Code für Lichtleiter lautet 9001.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9001.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9001.10.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9001.10.90.90.0.
Einreihung von Lichtleiter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lichtleiter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLichtwellenumkehrleiter aus optischen Fasern | 9001.10.90.10.0 | 2,9 % |
| Alternative EinreihungKabel zur Bildübertragung | 9001.10.10.00.0 | 2,9 % |
| Alternative EinreihungKabel aus optischen Fasern (Kapitel 85) | 8544.70.00 | 2,9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Lichtleiter (9001) ≠ Lichtwellenumkehrleiter aus optischen Fasern (9001) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lichtleiter bleibt die Zolltarifnummer 9001.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Lichtleiter (9001) ≠ Kabel zur Bildübertragung (9001) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lichtleiter bleibt die Zolltarifnummer 9001.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Lichtleiter (9001) ≠ Kabel aus optischen Fasern (Kapitel 85) (8544) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lichtleiter bleibt die Zolltarifnummer 9001.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKabel aus optischen Fasern (Kapitel 85) | 8544.70.00 | 2,9 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Lichtleiter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI12925/23-1 | Flexible Lichtleiter aus PMMA (Ø 1000/2000 µm) mit Linse aus Polycarbonat, zur Leitung von SMD-LED-Licht | 9001.10.90.90.0 |
| DEB/1110/05-2 | Lichtwellenleiterkabel, kein Lichtwellenumkehrleiter, Lichtleiter LIS aus Glasfaserbündel mit Endhülsen | 9001.10.90.90.0 |
| DEB/1110/05-3 | Lichtwellenleiterkabel, kein Lichtwellenumkehrleiter, Lichtleiter LL3 aus Kunststoff-Faserbündel | 9001.10.90.90.0 |
| DEB/1110/05-1 | Einadriger Lichtleiter LL3 aus Kunststofffaser mit Endhülsen | 9001.10.90.90.0 |
| DEB/2111/05-2 | Einadriger Lichtwellenleiter, Lichtleitfaser SFE aus ummantelter optischer Faser mit Konnektor | 9001.10.90.90.0 |
| DEB/2110/05-1 | Einadriges Lichtwellenleiterkabel, Lichtleitfaser HFE mit SMA-Konnektor | 9001.10.90.90.0 |
| DEB/1327/05-1 | Zwei Lichtwellenleiterkabel LBS mit Y-Verbinder - kein Kabel i.S. Pos. 8544 | 9001.10.90.90.0 |
| DEB/1326/05-1 | Zwei einadrige Lichtleiter LL3, gemeinsam gefasst - kein Kabel i.S. Pos. 8544 | 9001.10.90.90.0 |
| DEB/846/06-1 | Glasfaser, umhüllt, mit Ferrule aus Glas | 9001.10.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,9 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,9 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,9 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Lichtleiter
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Lichtleiter. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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