Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Lutschtabletten ist in folgende Hierarchiestufen gegliedert:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
- Unterposition: 1704 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
Zolltarifnummer: 1704 9055 00 0 - Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt von der genauen Beschaffenheit der Lutschtablette ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware individuell zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lutschtablette
Der HS-Code für Lutschtablette lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.55. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.55.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.55.00.0.
Einreihung von Lutschtablette nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Lutschtabletten erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt den Vorrang der Positionen, AV 3a die spezifischste Beschreibung. Bei zweifelhafter Beschaffenheit entscheiden die AV 2 und AV 4.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lutschtablette
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHartkaramellen, auch gefüllt | 1704.90.71.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungKomprimate | 1704.90.81.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungSüßstofftabletten | 2106.90.92.85.1 | 9,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Lutschtablette (1704) ≠ Hartkaramellen, auch gefüllt (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lutschtablette bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.55.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Lutschtablette (1704) ≠ Komprimate (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lutschtablette bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.55.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Lutschtablette (1704) ≠ Süßstofftabletten (2106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lutschtablette bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.55.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Bei abweichender Zusammensetzung können auch andere Kapitel und Positionen relevant sein:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHartkaramellen, auch gefüllt | 1704.90.71.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungKomprimate | 1704.90.81.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungSüßstofftabletten | 2106.90.92.85.1 | 9,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Lutschtablette ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Lutschtablette (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI32241/19-1 | Zuckerware; Hustenbonbons - harte Lutschbonbons mit Kirschsaft, Salbeiextrakt und Vitamin C | 1704.90.55.00.0 |
| DEBTI32242/19-1 | Zuckerware; Hustenbonbons - harte Lutschbonbons mit Honig, Salbeiextrakt und Vitamin C | 1704.90.55.00.0 |
| DEBTI32244/19-1 | Zuckerware; Hustenbonbons - harte Lutschbonbons mit Isländisch Moos-Extrakt und Vitamin C | 1704.90.55.00.0 |
| DEBTI25602/19-1 | Zuckerware; Hustenbonbons - harte Lutschbonbons mit Salbeiextrakt und Vitamin C | 1704.90.55.00.0 |
| DEBTI36361/18-1 | Zuckerware; Hustenpastillen - Lutschpastillen mit Honig-Füllung | 1704.90.55.00.0 |
| DEBTI36358/18-1 | Zuckerware; Hustenpastillen - vitaminhaltige Lutschpastillen mit Minz-Geschmack | 1704.90.55.00.0 |
| DEBTI26831/18-1 | Zuckerware; Hustenpastillen - Minzpastillen in Form von weißen, runden, harten Komprimaten | 1704.90.55.00.0 |
| DEBTI44774/20-1 | Zuckerware ohne Kakaogehalt; Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen - Menthol-Pastillen | 1704.90.55.00.0 |
| DEK/384/06-1 | Hartkaramellen am Stiel - braune Hartkaramellen mit Cola-Aroma (Lutscher) | 1704.90.55.00.0 |
| DEK/382/06-1 | Hartkaramellen am Stiel - Hartkaramellen mit Fruchtaroma (Lutscher) | 1704.90.55.00.0 |
| DE1954/12-1 | Zuckerware; Hartkaramelle - ovalrunde, cremefarbene Hartkaramellen | 1704.90.55.00.0 |
| DEK/293/07-1 | Zuckerware 'Bad Emser Pastillen' - weiße runde Komprimate | 1704.90.55.00.0 |
| DE21615/12-1 | Zuckerware, Komprimate - rosa Komprimate mit Kirsch-Aroma | 1704.90.55.00.0 |
| DEK/295/05-1 | Zuckerware 'Traubenzucker Multi-Vitamin' - runde Komprimate | 1704.90.55.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 9,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9,0 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr in Drittländer
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
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