Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Baklava erfolgt über die folgende Hierarchie des Harmonisieren Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN19
- PositionBackwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren1905
- Unterpositionandere190590
- Kombinierte Nomenklaturandere19059030
- Kombinierte Nomenklaturandere19059070
- Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baklava
Der HS-Code für Baklava lautet 1905.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.90.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.70.00.0.
Einreihung von Baklava nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Einreihung. AV 1: Die Position ergibt sich aus dem Wortlaut der Positionen und der Kapitel- oder Abschnittsanmerkungen. Baklava ist als Backware eindeutig der Position 1905 zuzuordnen. AV 3b: Da Baklava ein Mischerzeugnis ist (Teig + Nüsse + Sirup), wird es nach dem Bestandteil eingereiht, der ihm seinen wesentlichen Charakter verleiht – der Backteig. AV 6: Auf Unterpositionsebene wird ebenso verfahren. Da keine spezifischere Unterposition einschlägig ist, erfolgt die Einreihung unter 1905.90 (andere).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baklava
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLeb- und Honigkuchen, Saccharose ≥ 50 GHT | 1905.20.90.00.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungKekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln | 1905.31 | 9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Baklava (1905) ≠ Leb- und Honigkuchen, Saccharose ≥ 50 GHT (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baklava bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baklava (1905) ≠ Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baklava bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Baklava (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI30995/18-1 | Baklawa - nicht keksähnliches, fettiges Kleingebäck aus Teigfäden oder Blätterteig mit Nussfüllung | 1905.90.70.00.0 |
| DEBTI27763/18-1 | Kekse (Baklawa) - Mürbegebäck, Wassergehalt ≤12%, Fett ≤35%, Milchfett <8% | 1905.90.70.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei Einfuhr
Drittlandszollsatz
9 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9 % | Drittlandszoll |
| USA | 9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbestimmungen und Beschränkungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse | Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner für Baklava
Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Baklava aus verschiedenen Ursprungsländern berechnen. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Warenbeschreibung ein.
Zollsätze bei Ausfuhr
Ausfuhrbestimmungen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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