Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Marmite leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2106 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
Zolltarifnummer: 2106 9092 40 0 - Proteinhydrolysate, Hefeautolysate
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Marmite hängt von der genauen Zusammensetzung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware korrekt einzureihen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Marmite
Der HS-Code für Marmite lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.92.40. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.92.40.0.
Einreihung von Marmite nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Marmite wird als zubereitetes Lebensmittel nach AV 1 in Kapitel 21 eingereiht, da es im Zolltarif nicht namentlich genannt ist und als Lebensmittelzubereitung gilt. Die charakterbestimmende Zutat ist Hefeautolysat, was die Einreihung in die Unterposition 2106.90.92.40 (Proteinhydrolysate, Hefeautolysate) begründet.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Marmite
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Marmite mit Hefeautolysat als charakterbestimmender BestandteilProteinhydrolysate, Hefeautolysate | 2106.90.92.40.0 | 12,8 % |
| Marmite, falls die weiteren Zutaten (Salz, Vitamine, Farbstoff) als nicht nur untergeordnet angesehen werdenandere Lebensmittelzubereitungen unter 2106.90.92.85 | 2106.90.92.85.9 | 12,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Marmite (2106) ≠ Hefen (2102) | Position 2102 erfasst Hefen als Zellkörper. Hefeextrakt ist ein Autolysat und kein Hefezellen-Produkt, daher ausgeschlossen. vZTA DE272/15-1 stellt klar: 'kein Erzeugnis der Position 2102'. |
| Marmite (2106) ≠ Backtriebmittel (2102) | Backtriebmittel haben eine treibende gasbildende Funktion. Marmite dient als Brotaufstrich und besitzt keine Backtriebmitteleigenschaft. |
| Marmite (2106) ≠ Lebensmittelzubereitungen auf Milch-/Mehlbasis (1901) | Position 1901 erfasst Zubereitungen auf Milchbasis oder aus Mehl/Stärke/Malzextrakt. Hefeextrakt als charakterbestimmende Zutat schließt Position 1901 aus. |
| Marmite (2106) ≠ Würzmittel (2103) | Würzmittel der Position 2103 sind primär zum Würzen von Speisen bestimmt. Marmite wird als Brotaufstrich verwendet, nicht als Gewürzzubereitung. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Mögliche Einreihungen in andere Kapitel:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Wenn Marmite fälschlich als Hefezellenprodukt angesehen würdenicht lebende Hefen | 2102.20.11.90.0 | 12,8 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Marmite ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Marmite (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE272/15-1 | Hefe-Extrakt, Pulver – eingeordnet in 2106.90.92.40.0. Klarstellung: kein Erzeugnis der Position 2102. | 2106.90.92.40.0 |
| DE12326/10-1 | Hefeextrakt (Hefeautolysat), Pulver – eingeordnet in 2106.90.92.40.0. | 2106.90.92.40.0 |
| DEM/6950/07-1 | Hefeextrakt, Pulver – eingeordnet in 2106.90.92.40.0. | 2106.90.92.40.0 |
| DE271/15-1 | Hefe-Extrakt, Pulver – eingeordnet in 2106.90.92.40.0. | 2106.90.92.40.0 |
| DE23850/16-1 | Hefeextrakt, als Pulver – eingeordnet in 2106.90.92.40.0. | 2106.90.92.40.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle und Abgaben
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,8 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8,9 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,8 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Marmite
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung mit unserem Zollrechner.
Ausfuhrabgaben
Besondere Ausfuhrmöglichkeiten
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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