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Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Marzipan: 1704.90.51.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Marzipan (1704.90.51.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Marzipan unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Marzipan Produktbild

Marzipan wird als Zuckerware ohne Kakaogehalt eingereiht. Die genaue Einreihung hängt von der Verpackungsgröße und der Zusammensetzung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Marzipan beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1704.90.51.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  • Unterposition: 1704 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1704 9051 00 0 - Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder mehr

Hinweis zur Einreihung

Die Angaben auf dieser Seite dienen der Orientierung. Für eine rechtsverbindliche Einreihung nutzen Sie bitte unser Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Marzipan

Der HS-Code für Marzipan lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.51. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.51.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.51.00.0.

Einreihung von Marzipan nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 ist Marzipan als Zuckerware ohne Kakaogehalt der Position 1704 zuzuweisen. Die AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. AV 6 legt die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen fest.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Marzipan

Alternative Einreihung

1704.99.06.50.0 9,0 %

andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (für Marzipan in Fertigpackungen unter 1 kg)

Alternative Einreihung

1806.90.19.00.0 9,0 %

Pralinen mit Marzipanfüllung, Schokolade enthaltend

Alternative Einreihung

1905.90.70.00.0 9,0 %

Mandelhörnchen/Marzipangebäck (Feine Backwaren)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Marzipan (1704) ≠ andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (für Marzipan in Fertigpackungen unter 1 kg) (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Marzipan bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.51.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Marzipan (1704) ≠ Pralinen mit Marzipanfüllung, Schokolade enthaltend (1806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Marzipan bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.51.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Marzipan (1704) ≠ Mandelhörnchen/Marzipangebäck (Feine Backwaren) (1905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Marzipan bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.51.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Für Marzipan in anderer Zusammensetzung oder Verarbeitungsform können auch Codes aus anderen Kapiteln relevant sein.

Alternative Einreihung

1704.99.06.50.0 9,0 %

andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (für Marzipan in Fertigpackungen unter 1 kg)

Alternative Einreihung

1806.90.19.00.0 9,0 %

Pralinen mit Marzipanfüllung, Schokolade enthaltend

Alternative Einreihung

1905.90.70.00.0 9,0 %

Mandelhörnchen/Marzipangebäck (Feine Backwaren)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Marzipan ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Marzipan (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI41938/18-11704.90.51.00.0
Marzipan-Rohmasse - beige, halbfeste Masse mit Mandelgeschmack, in Verpackungen 5 kg, 12,5 kg oder 750 kg, zur Weiterverarbeitung in Gebäck. Eingereiht in 1704 9051.
DEK/7/08-11704.90.51.00.0
Zuckerware ohne Kakaogehalt; Rohmasse - beigefarbenes Pulver mit marzipanartigem Geruch, in Säcken zu 25 kg. Eingereiht in 1704 9051.
DEK/573/07-11704.90.51.00.0
Zuckerware; Fondantmasse - weißes puderzuckerartiges Pulver in Gebinden ab 1 kg. Eingereiht in 1704 9051.
DEBTI45529/22-11704.90.51.00.0
Zuckerware ohne Kakaogehalt; Fondantmasse - braune Karamellpaste in 12 kg-Eimern. Eingereiht in 1704 9051.
DEBTI12610/17-11704.90.51.00.0
Zuckerware ohne Kakaogehalt; Rohmasse - hellbraune halbfeste Masse als Füllmasse. Eingereiht in 1704 9051.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,0 %

Drittlandszoll

USA9,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Marzipan

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Marzipan

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Marzipan aus jedem Land.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen für Marzipan

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Marzipan

Welche Zolltarifnummer hat Marzipan?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Marzipan lautet 1704.90.51.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Marzipanrohmasse in Gebinden ab 1 kg, wie sie typischerweise in der gewerblichen Weiterverarbeitung verwendet wird. Die Einreihung ist durch einen verbindlichen vZTA-Beschluss (DEBTI41938/18-1) rechtsverbindlich belegt.

Welchen HS-Code hat Marzipan?

Der HS-Code (6-stellig) für Marzipan lautet 170490. Er fällt in das Kapitel 17 (Zucker und Zuckerwaren) der Position 1704 (Zuckerwaren ohne Kakaogehalt). Die Unterposition 1704 90 umfasst alle anderen Zuckerwaren, darunter auch Marzipan.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Marzipan?

Der Drittlandszollsatz für Marzipan (TARIC 1704 90 51 00) beträgt 9 %. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden. Für Indien gilt ein Präferenzzollsatz von 5,5 %.

Wie unterscheidet sich Marzipan zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Marzipan erfolgt vor allem zu schokoladeumhüllten Erzeugnissen (Kapitel 18) und marzipanhaltigen Backwaren (Kapitel 19). Eine Alternative zur Hauptposition 1704.90.51.00.0 ist die Unterposition 1704.99.06.50.0 für Marzipan in Fertigpackungen unter 1 kg, sofern die Gewichtsgrenze als trennscharfes Kriterium angewendet wird.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Marzipan verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei unklarer Einreihung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der Generalzolldirektion.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Marzipan?

Ja, für Marzipan gelten Einfuhrkontrollen für Bio-Erzeugnisse (Code 750) sowie Lebensmittelkontrollen gemäß VO 722. Zudem besteht ein nichtpräferentielles Zollkontingent (Code 122) mit einem Zollsatz von 35 % für bestimmte Mengen. Bei Einfuhren aus der Türkei gilt ein Kontingent im Rahmen der Zollunion (Code 147).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Marzipan?

Die vollständige Zolltarifnummer für Marzipan ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.51.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (170490), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (17049051) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1704905100) sowie einer zusätzlichen nationalen 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Marzipan?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU ändern. Die letzte größere Änderung für Marzipan liegt einige Jahre zurück. Aktuell ist die Nummer 1704.90.51.00.0 stabil. Es empfiehlt sich, regelmäßig die aktuelle TARIC-Datenbank zu prüfen.

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