01Ausführungen
Welche Zolltarifnummer haben Messgeräte?
Der Baum zeigt den Weg vom Wortlaut der Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
Am Beispiel der üblichen Ausführung (Digitales Multimeter ohne Registriervorrichtung): Für die Einfuhr zählt die 11-stellige Zolltarifnummer, für Ausfuhr und Intrastat die 8-stellige Warennummer.
- 01 · HS-Code9030.316-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer9030.31.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code9030.31.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer9030.31.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
Zolltarifnummer finden
Welche Zolltarifnummer gilt für Ihre Messgeräte?
Die Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab. Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Einreihung
Worauf es bei der Einreihung von Messgeräten ankommt
Wenn nur „Messgerät“ bekannt ist
Mit der Angabe „Messgerät“ allein gibt es keine eindeutige Nummer. Die Einreihungsprüfung stellt dann diese Rückfragen.
| Frage | Antwort im Beispiel | Weitere Antworten |
|---|---|---|
| 1. Wie ist das Messgerät ausgeführt? | Elektronisch (Messung oder Anzeige erfolgt mit elektronischen Bauteilen) | Nicht elektronisch (rein mechanische oder andere nicht elektronische Anzeige) |
| 2. Welche Art von Größe erfasst das Messgerät? | Elektrische Größe oder elektrische Strahlung | Mechanische Größe, etwa Länge, Abstand, Winkel, Bewegung, Kraft oder Gewicht · Eigenschaft einer Flüssigkeit oder eines Gases, etwa Durchfluss, Füllstand oder Druck · Temperatur oder andere klimatische Größe, etwa Luftdruck oder Luftfeuchtigkeit · Andere physikalische oder chemische Eigenschaft, etwa Dichte, Zusammensetzung, Schall oder Licht · Verbrauch oder Menge von Gas, Flüssigkeit oder Elektrizität · Mehrere unterschiedliche Größen oder eine andere Messgröße (bitte im Ergänzungsfeld benennen) |
| 3. Welche Messfunktion ist für das Gerät angegeben? | Messung von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung als Multimeter | Nachweis oder Messung ionisierender Strahlung (Röntgen-, Alpha-, Beta- oder Gammastrahlung) · Andere elektrische Messung, zum Beispiel Oszilloskop, Telekommunikationsprüfung oder Halbleiterprüfung |
| 4. Zeichnet das Multimeter Messwerte auf oder speichert es sie zur späteren Auswertung? | Nein, es zeigt Messwerte nur während der Messung an und zeichnet sie nicht auf | Ja, es zeichnet Messwerte auf oder speichert sie zur späteren Auswertung |
Mit den Antworten im Beispiel ergibt sich 9030.31.00.90.0.
03Abgrenzung
Häufige Verwechslungen bei Messgeräten
| Verwechslung | Richtig | Grund |
|---|---|---|
| Ein Zeigerthermometer gehört wie jedes Messgerät in die Position 9030. | 9025.19.00.90.0 | Thermometer fallen unter die Position 9025. Ein Zeigerthermometer mit Edelstahlfühler ohne Flüssigkeitssäule gehört in 9025.19.00.90.0. |
| Ein Laser-Entfernungsmesser gehört wegen seines Messens in die Position 9030. | 9015.10.00.00.0 | Ein Laser-Entfernungsmesser für Entfernungen bis 40 m mit Display wird nach der Begründung der Position 9015 zugeordnet. |
04vZTA
So hat der Zoll Messgeräte eingereiht (vZTA)
Gültige vZTA je Nummer
| vZTA | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| DEBTI41978/25-1Deutschland · bis 21.05.2029 | Sogenanntes Zangenamperemeter (Digitales Zangenamperemeter MM1) in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für … | 9030.31.00 |
| DEBTI43715/25-1Deutschland · bis 12.01.2029 | Sogenanntes digitales Vielfachmessgerät (Artikelnummer: 0037387102) als noch nicht zusammengesetzte Ware in Form einer … | 9030.31.00 |
| DEBTI21316/26-1Deutschland · bis 28.09.2029 | Sog. Laser-Entfernungsmessgerät, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (je nach Ausführung 28 x 39 … | 9015.10.00 |
| DEBTI34222/25-1Deutschland · bis 05.03.2029 | Sog. Laser-Entfernungsmesser , im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Kunststoffgehäuse (105 x 41 x 24 mm … | 9015.10.00 |
| DEBTI21245/26-1Deutschland · bis 12.10.2029 | Sog. Infrarotthermometer, in Form einer kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen … | 9025.19.00 |
| DEBTI15275/26-1Deutschland · bis 31.08.2029 | Thermometer, im Wesentlichen bestehend aus einem Messfühler aus unedlem Metall mit spitzzulaufendem Ende und einer am … | 9025.19.00 |
977 vZTA nennen „Messgerät“, verteilt auf 137 Nummern
Die häufigsten. Dunkel: Nummern aus den Ausführungen oben.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Messgeräte
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.07.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (ab 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
06Maßnahmen
Maßnahmen bei Einfuhr und Ausfuhr von Messgeräten
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Messgeräten
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 314/201130.03.2011 | Eine Infrarot-Wärmebildkamera mit Mikrobolometer wurde in die damalige Nummer 9025.19.20 eingereiht, heute gilt dafür die Warennummer 9025.19.00. | 9025.19.20heute 9025.19.00 |
Urteile des EuGH (5)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-227/1119.01.2012 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7. September 2004 bzw. die Verordnung (EG) Nr. … |
| C-108/9201.07.1993 | Ein Thermoschreiber, der elektrische Eingangssignale aufnimmt, die Meßwerten anderer Geräte entsprechen, und sie mittels A/D-Wandler umwandelt, sichtbar macht und auf Thermopapier schreibt, ist nicht der Position 9030 oder speziell der Unterposition 9030.81.90 der Kombinierten Nomenklatur … |
| C-218/8904.12.1990 | Die im Anhang zur Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif enthaltene Kombinierte Nomenklatur ist dahin auszulegen, daß Geräte, die elektrische Grössen nur messen oder prüfen, um Daten auf dem … |
| C-44/1526.11.2015 | Position 9025 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
08Ähnliche Waren
Ähnliche und verwechselte Waren
Gleiche Kategorie, teils andere Nummern. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Temperatursensor – 9025.19.00.90.0
Wärmebildkamera – 9025.19.00.90.0
Elektro-Prüfgerät – 9030.33.70.00.0
Thermometer – 9025.19.00.90.0
Thermoelement – 9025.19.00.90.0
Thermohygrometer – 9025.80.40.89.0
Vermessungs-Ausrüstung – 9015.30.10.00.0
Temperaturindikator – 9025.19.00.90.0
Pyrometer – 9025.19.00.90.0
Strommessgerät – 9030.31.00.90.0
Stromzange – 9030.31.00.90.0
Anemometer – 9015.80.20.00.0
Digital-Thermometer – 9025.19.00.90.0
Nadelkarte – 9030.90.00.00.0
Spannungsprüfer – 9030.33.70.00.0
Elektrisches Messgerät – 9030.31.00.90.009Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer für Messgeräte
Was entscheidet bei Messgeräten über die Zolltarifnummer?
Die Messfunktion und die Ausführung entscheiden. Ein digitales Multimeter ohne Registriervorrichtung fällt unter 9030.31.00.90.0, ein Laser-Entfernungsmesser für Entfernungen bis 40 m unter 9015.10.00.00.0 und ein Zeigerthermometer ohne Flüssigkeitssäule unter 9025.19.00.90.0.
Gilt bei der Ausfuhr von Messgeräten mit der Nummer 9030.31.00 eine Beschränkung?
Ja, für Messgeräte mit der Nummer 9030.31.00 gilt bei der Ausfuhr in alle Länder eine Beschränkung. Sie gilt ebenso für die Warennummern 9015.10.00 und 9025.19.00.
Gilt bei der Einfuhr von Messgeräten mit der Nummer 9030.31.00 eine Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr?
Ja, für Messgeräte mit der Nummer 9030.31.00 gilt bei der Überführung in den freien Verkehr eine Beschränkung, die für Irak und Syrien genannt ist. Sie gilt ebenso für die Warennummern 9015.10.00 und 9025.19.00.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Präferenzen, Maßnahmen und Fußnoten je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA, Zahl je Nummer und die Beispiele
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Positionen und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile