Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9015.80.40.00.0 leitet sich aus folgender Hierarchie ab: Sie beginnt auf Abschnittsebene mit den optischen und Präzisionsinstrumenten (Abschnitt XVIII), führt über Kapitel 90 (Optik, Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente) zur Position 9015 für geodätische Instrumente. Von dort gelangen Sie zur Unterposition 901580 (andere Instrumente) und schließlich zur KN-Code-Ebene 90158040 (für Geodäsie, Topografie oder Hydrografie).
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionInstrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser9015
- Unterpositionandere Instrumente, Apparate und Geräte901580
- Zolltarifnummerfür die Geodäsie, Topografie oder Hydrografie
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Vermessungs-Ausrüstung
Der HS-Code für Vermessungs-Ausrüstung lautet 9015.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9015.80.40. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9015.80.40.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9015.80.40.00.0.
Einreihung von Vermessungs-Ausrüstung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Vermessungs-Ausrüstung folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 9015 sowie der AV 3b für Warenzusammenstellungen, wenn die Ware als Satz im Koffer angeboten wird. Die vZTA DEBTI15891/23-1 bestätigt diese Einreihungspraxis.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Vermessungs-Ausrüstung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTheodolite und Tachymeter | 9015.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungelektronische Nivellierinstrumente | 9015.30.10.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere (nichtelektronische) Nivellierinstrumente | 9015.30.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungTeile und Zubehör | 9015.90.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Vermessungs-Ausrüstung (9015) ≠ Theodolite und Tachymeter (9015) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vermessungs-Ausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 9015.80.40.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Vermessungs-Ausrüstung (9015) ≠ elektronische Nivellierinstrumente (9015) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vermessungs-Ausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 9015.80.40.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Vermessungs-Ausrüstung (9015) ≠ andere (nichtelektronische) Nivellierinstrumente (9015) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vermessungs-Ausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 9015.80.40.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Vermessungs-Ausrüstung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI15891/23-1 | Vermessungsausrüstung in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf | 9015.80.40.00.0 |
| DEBTI19039/20-1 | Mobile Mapping System mit LiDAR, Kameras, IMU, GNSS für topografische Vermessung | 9015.80.40.00.0 |
| DEBTI60219/19-1 | Neigungsmesser für die Geodäsie | 9015.80.40.00.0 |
| DEBTI11204/17-1 | Nivelliergerät (optisch, nichtelektronisch) | 9015.80.40.00.0 |
| DE24012/12-1 | Rotationslaser GRL 400 H Professional (elektronisches Nivellierinstrument) | 9015.80.40.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Vermessungs-Ausrüstung
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Vermessungs-Ausrüstung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Optik & Foto
Diese Produkte fallen ebenfalls unter Position 9015 oder benachbarte Kapitel und können als Vergleich für die Einreihung dienen.