Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:
- AbschnittKap. 01 bis 05: Lebende Tiere und Waren tierischen UrsprungsI
- KapitelFISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE03
- PositionWeichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Weichtieren, genießbar0307
- UnterpositionMiesmuscheln (Mytilus spp., Perna spp.)030731
- Unterpositionlebend, frisch oder gekühlt030731
- Kombinierte NomenklaturMytilus spp.03073110
- Zolltarifnummerzum menschlichen Verzehr bestimmt
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Muschel
Der HS-Code für Muschel lautet 0307.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0307.31.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0307.31.10.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0307.31.10.10.0.
Einreihung von Muschel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Muschel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVenusmuscheln, Herzmuscheln, Archenmuscheln (Familien Arcidae, Arcticidae, Cardiidae, Donacidae u.a.) - lebend, frisch oder gekühlt - zum menschlichen Verzehr bestimmt | 0307.71.00.10.0 | 10 % |
| Alternative EinreihungMiesmuscheln (Mytilus spp.) - gefroren | 0307.32.10.00.0 | 10 % |
| Alternative EinreihungMiesmuscheln (Perna spp.) - gefroren | 0307.32.90.00.0 | 10 % |
| Alternative EinreihungKamm-Muscheln und Pilger-Muscheln (Pecten, Chlamys, Placopecten) - lebend, frisch oder gekühlt | 0307.21.10.00.0 | 10 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Muschel (0307) ≠ Venusmuscheln, Herzmuscheln, Archenmuscheln (Familien Arcidae, Arcticidae, Cardiidae, Donacidae u.a.) - lebend, frisch oder gekühlt - zum menschlichen Verzehr bestimmt (0307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Muschel bleibt die Zolltarifnummer 0307.31.10.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Muschel (0307) ≠ Miesmuscheln (Mytilus spp.) - gefroren (0307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Muschel bleibt die Zolltarifnummer 0307.31.10.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Muschel (0307) ≠ Miesmuscheln (Perna spp.) - gefroren (0307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Muschel bleibt die Zolltarifnummer 0307.31.10.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Muschel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI52631/23-1 | Blanchierte, gefrorene Miesmuscheln Perna canaliculus (Grünlipp-Muschel) in halber Schale | 0307.32.90.00.0 |
| DEBTI23201/24-1 | Blanchierte, gefrorene Miesmuscheln Perna canaliculus in 1-kg-Beuteln | 0307.32.90.00.0 |
| DEBTI25131/20-1 | Blanchierte, gefrorene Miesmuscheln Perna canaliculus | 0307.32.90.00.0 |
| DE15905/17-1 | Blanchierte, gefrorene Miesmuscheln Perna canaliculus | 0307.32.90.00.0 |
| DE11491/17-1 | Gekochte, gefrorene Grünschalen-Muscheln Perna canaliculus in Vakuumbeuteln (luftdicht) | 1605.53.10.90.0 |
| DE1750/13-1 | Gekochte, gefrorene Grünschalmuscheln (Perna spp.) - nicht in luftdicht verschlossenen Behältnissen | 1605.53.90.90.0 |
| DE25471/11-1 | Gekochtes, glasiertes, tiefgefrorenes Muschelfleisch von Venusmuscheln (Meretrix spp.) in Polybeuteln | 1605.56.00.00.0 |
| DEBTI11333/22-1 | Rohes, tiefgefrorenes Fleisch von Kamm-Muscheln (Zygochlamys patagonica) | 0307.22.95.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
10 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 10 % | Drittlandszoll |
| USA | 10 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 10 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 10 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Einfuhrverbot | Stopp! Die Einfuhr dieser Ware ist grundsätzlich verboten. |
Zollrechner für Muschel
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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