Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionAndere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 39143926
- Unterpositionandere392690
- Kombinierte Nomenklaturandere39269097
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pvc-Karte
Der HS-Code für Pvc-Karte lautet 3926.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.90.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.90.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0.
Einreihung von Pvc-Karte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der unbedruckten PVC-Karte in die Position 3926 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b, da die Karte aus einem Stoff (Kunststoff) besteht und keine spezifischere Position in Frage kommt. Die Anmerkung 1 zu Kapitel 39 stellt klar, dass Kunststoffe im Sinne dieses Kapitels auch PVC umfassen. Die Anmerkung 10 zu Kapitel 39 schließt Waren aus, die über den bloßen Zuschnitt hinaus bearbeitet sind – durch das Abrunden der Ecken ist diese Grenze überschritten, sodass die Einreihung als Folie (Position 3920) ausscheidet.
Die Abgrenzung zu bedruckten Karten (Kapitel 49) erfolgt nach AV 3 a: Die bedruckte Karte ist spezifischer als die unbedruckte. Für unbedruckte Blankokarten bleibt daher die Position 3926 maßgeblich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pvc-Karte
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Drucke - andere (bedruckte PVC-Karten) | 4911.99.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungWerbedrucke - andere (bedruckte Werbekarten aus PVC) | 4911.10.90.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pvc-Karte (3926) ≠ andere Drucke - andere (bedruckte PVC-Karten) (4911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvc-Karte bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pvc-Karte (3926) ≠ Werbedrucke - andere (bedruckte Werbekarten aus PVC) (4911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvc-Karte bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine weitere Einreihungsmöglichkeit außerhalb des Kapitels 39 besteht für bedruckte PVC-Karten, die als Druckerzeugnisse in Kapitel 49 fallen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Drucke - andere (bedruckte PVC-Karten) | 4911.99.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungWerbedrucke - andere (bedruckte Werbekarten aus PVC) | 4911.10.90.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pvc-Karte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI55243/18-1 | Unbedruckte Karte aus Kunststoff (PVC), ca. 85x54 mm, mit abgerundeten Ecken, zur Herstellung von Mitarbeiterausweisen | 3926.90.97.90.0 |
| DE23000/14-1 | Unbedruckte Blanko-Karte (85x54x0,74 mm) aus festem Kunststoff, zur Herstellung von Smartcards | 3926.90.97.90.0 |
| DEHH/1917/07-1 | Blanko-Karte (85x54x0,74 mm) aus Kunststoff, unbehandelt | 3926.90.97.90.0 |
| DE23812/15-1 | Weiße PVC-Karten, ca. 85x54x0,8 mm, zum individuellen Bedrucken | 3926.90.97.90.0 |
| DEBTI35135/23-1 | Schiedsrichterkarten aus PVC (rot/gelb), ca. 9x12 cm, mit abgerundeten Ecken | 3926.90.97.90.0 |
| DE3188/10-1 | Kartenkörper aus ABS/PVC, beidseitig beschichtet, mit Schriftzügen, als Träger-/Adapterkarte für SIM-Karten | 3926.90.97.90.0 |
| DEK/643/08-1 | Bedruckte PVC-Karten (85x54 mm) als Mitgliedskarten, Kundenkarten | 4911.99.00.00.0 |
| DEBTI11421/23-1 | Bedruckte Kunststoffkarten (Offsetdruck) als Mitglieds-/Kundenkarten | 4911.10.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrmaßnahmen
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für PVC-Karten
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre PVC-Karten aus verschiedenen Herkunftsländern. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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