Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4104.41.59.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 41 bis 43: Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus DärmenVIII
- KapitelHÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER41
- PositionRind- und Kalbleder, Roßleder und Leder von anderen Einhufern, enthaart, ausgenommen Leder der Position 4108 oder 41094104
- Unterpositionin getrocknetem Zustand (crust)410441
- UnterpositionVollleder, ungespalten; Narbenspalt410441
- Kombinierte Nomenklaturandere41044151
- Kombinierte Nomenklaturvon Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)41044151
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rind-Crust-Leder
Der HS-Code für Rind-Crust-Leder lautet 4104.41 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4104.41.59. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4104.41.59.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4104.41.59.00.0.
Einreihung von Rind-Crust-Leder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Rind-Crust-Leder ist in Position 4104 als Leder in getrocknetem Zustand (crust) genannt. Die Unterposition 4104.41 erfasst Vollleder und Narbenspalt. Die KN-Unterposition 4104.41.59 erfasst andere Narbenspalt von Rindern und Kälbern.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rind-Crust-Leder
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPosition 4107 – zugerichtetes Rindsleder, Narbenspalt (nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet). Abgrenzung: Sobald das Leder gebrauchsfertig zugerichtet ist (gefärbt, egalisiert, starke Oberflächenzurichtung), fällt es nicht mehr unter 4104, sondern unter 4107. | 4107.92.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungBüffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt (crust), in getrocknetem Zustand. Abgrenzung: spezifisch nur für Büffelleder, nicht für Rindsleder. | 4104.41.19.10.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungRind-Crust-Leder, gespalten (nicht Narbenspalt), in getrocknetem Zustand. Abgrenzung: Wenn das Crust-Leder gespalten ist, aber nicht als Narbenspalt, fällt es unter 4104.49. | 4104.49.59.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Rind-Crust-Leder (4104) ≠ Position 4107 – zugerichtetes Rindsleder, Narbenspalt (nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet). Abgrenzung: Sobald das Leder gebrauchsfertig zugerichtet ist (gefärbt, egalisiert, starke Oberflächenzurichtung), fällt es nicht mehr unter 4104, sondern unter 4107. (4107) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rind-Crust-Leder bleibt die Zolltarifnummer 4104.41.59.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Rind-Crust-Leder (4104) ≠ Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt (crust), in getrocknetem Zustand. Abgrenzung: spezifisch nur für Büffelleder, nicht für Rindsleder. (4104) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rind-Crust-Leder bleibt die Zolltarifnummer 4104.41.59.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Rind-Crust-Leder (4104) ≠ Rind-Crust-Leder, gespalten (nicht Narbenspalt), in getrocknetem Zustand. Abgrenzung: Wenn das Crust-Leder gespalten ist, aber nicht als Narbenspalt, fällt es unter 4104.49. (4104) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rind-Crust-Leder bleibt die Zolltarifnummer 4104.41.59.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Rind-Crust-Leder (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/1449/04-1 | Leder von Rindern, enthaart, in getrocknetem Zustand, Hälften, Narbenspalt, 0,7-0,8 mm, chromgegerbt, natürliche Farbe, nicht zugerichtet – sog. crust Leder | 4104.41.59.00.0 |
| DEF/1450/04-1 | Leder von Rindern, enthaart, in getrocknetem Zustand, Hälften, Narbenspalt, 0,7-0,8 mm, chromgegerbt, zusätzlich pflanzliche Nachgerbung, nicht zugerichtet – sog. crust Leder | 4104.41.59.00.0 |
| DE9178/11-1 | Leder von Rindern oder Kälbern, sog. Seta Crust, Narbenspalt, Hälften, 1 mm, gegerbt, nicht zugerichtet | 4104.41.59.00.0 |
| DEF/1703/04-1 | Leder vom Rind, enthaart und gegerbt, Narbenspalt, 2,2 mm, unter anderem durch Färben, Egalisieren und starke Oberflächenzurichtung gebrauchsfertig zugerichtet | 4104.41.59.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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