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Lebensmittel & GetränkeKapitel 07Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Rote-Bete-Pulver: 0712.90.90.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Rote-Bete-Pulver (0712.90.90.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Rote-Bete-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Rote-Bete-Pulver Produktbild

Rote-Bete-Pulver wird durch Trocknung und Vermahlung von Roter Bete (Beta vulgaris var. conditiva) hergestellt und als Lebensmittelzutat oder Superfood-Pulver verwendet. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Verarbeitungsgrad und der stofflichen Beschaffenheit ab. Je nach konkreter Zusammensetzung und Verwendung kommen auch andere Positionen in Betracht – alle Möglichkeiten im Überblick finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Rote-Bete-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung von Rote-Bete-Pulver erfolgt über die Warenklassifikation des Harmonisierten Systems bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 07 - GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  • Position: 0712 - Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
  • Unterposition: 0712 90 - anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 0712 9090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0712 9090 90 0 - anderes

Hinweis zur Einreihung

Die Angaben auf dieser Seite dienen der ersten Orientierung. Die tatsächlich zutreffende Zolltarifnummer hängt von den genauen Merkmalen Ihrer Ware ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine individuelle Einreihung auf Basis Ihrer Produktbeschreibung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rote-Bete-Pulver

Der HS-Code für Rote-Bete-Pulver lautet 0712.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0712.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0712.90.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0712.90.90.90.0.

Einreihung von Rote-Bete-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Rote-Bete-Pulver in die Position 0712 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rote-Bete-Pulver

Alternative Einreihung

3203.00.10.00.0 12,8 %

pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel

Alternative Einreihung

1212.91.20.00.0 12,8 %

andere - Zuckerrüben - getrocknet, auch gemahlen

Alternative Einreihung

2005.99.50.10.0 12,8 %

anderes Gemüse - Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke

Alternative Einreihung

2106.90.00.00.0 12,8 %

andere Lebensmittelzuberechnungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Rote-Bete-Pulver (0712) ≠ pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel (3203)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rote-Bete-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rote-Bete-Pulver (0712) ≠ andere - Zuckerrüben - getrocknet, auch gemahlen (1212)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rote-Bete-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rote-Bete-Pulver (0712) ≠ anderes Gemüse - Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke (2005)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rote-Bete-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Diese Positionen liegen außerhalb der spezifischen 8-stelligen KN-Unterposition 07129090, kommen aber bei abweichender Beschaffenheit in Betracht.

Alternative Einreihung

3203.00.10.00.0 12,8 %

pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel

Alternative Einreihung

1212.91.20.00.0 12,8 %

andere - Zuckerrüben - getrocknet, auch gemahlen

Alternative Einreihung

2005.99.50.10.0 12,8 %

anderes Gemüse - Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke

Alternative Einreihung

2106.90.00.00.0 12,8 %

andere Lebensmittelzuberechnungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Rote-Bete-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Rote-Bete-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE24025/09-10712.90.90.90.0
Rote Bete, getrocknet, auf Teilchengröße von ca. 1 mm x 1 mm zerkleinert, zur Verwendung in Lebensmitteln (z.B. Kräutertees)
DEM/1429/04-10712.90.90.90.0
Rote Bete, fein granulierte, ca. 1 x 1 mm große, getrocknete Stücke, genießbar, nicht weiter bearbeitet als lediglich zerkleinert und getrocknet
DEBTI13726/22-10712.90.90.90.0
Rote Beete, getrocknet, zerkleinert, keine Stoffe zugesetzt
DEBTI20993/19-10712.90.90.90.0
Rote Beete, getrocknet, zerkleinert, keine Stoffe zugesetzt
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,8 %

Drittlandszoll

USA12,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,9 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,8 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollkosten berechnen

Nutzen Sie den Zollrechner, um die Einfuhrabgaben für Ihr Rote-Bete-Pulver zu ermitteln. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Rote-Bete-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Rote-Bete-Pulver?

Die korrekte 11-stellige Zolltarifnummer für reines Rote-Bete-Pulver lautet 0712.90.90.90.0. Sie erfasst getrocknetes Gemüse in Pulverform, das nicht weiter zubereitet ist. Voraussetzung ist, dass das Pulver aus Roter Bete (Beta vulgaris var. conditiva) durch Trocknung und Vermahlung hergestellt wurde und keine Zusätze enthält.

Welchen HS-Code hat Rote-Bete-Pulver?

Der 6-stellige HS-Code für Rote-Bete-Pulver lautet 071290. Er umfasst getrocknetes Gemüse, in Pulverform, anderweit nicht genannt. Auf EU-Ebene wird die Klassifikation durch die Kombinierte Nomenklatur (KN-Code 07129090) und den TARIC-Code 0712909090 ergänzt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Rote-Bete-Pulver?

Der allgemeine Drittlandszollsatz für Rote-Bete-Pulver beträgt 12,8 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern, mit denen kein Präferenzabkommen besteht. Für Länder mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert sein.

Wie unterscheidet sich Rote-Bete-Pulver zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung zu anderen Positionen erfolgt über den Verarbeitungsgrad und die Verwendung. Reines Rote-Bete-Pulver als getrocknetes Gemüsepulver fällt in Position 0712. Eine Alternative stellt Position 3203 dar, wenn das Pulver als Farbmittelzubereitung vermarktet wird, oder Position 2106 für angereicherte Pulvermischungen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Rote-Bete-Pulver verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und gegebenenfalls Bußgelder. Zudem kann die Ware durch den Zoll zurückgehalten werden. Im Extremfall kommt ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung in Betracht. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Rote-Bete-Pulver?

Ja, für Rote-Bete-Pulver gelten besondere Maßnahmen. Bei Bio-Ware ist eine gültige Kontrollbescheinigung für ökologische Erzeugnisse erforderlich (Maßnahme 750). Zudem können Zusatzzölle (Maßnahme 695) anfallen. Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt der ermäßigte Satz von 7 % für Lebensmittel.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Rote-Bete-Pulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Rote-Bete-Pulver ist die 11-stellige Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, zwei weiteren Stellen für die Kombinierte Nomenklatur, zwei TARIC-Stellen und einer nationalen Unterteilung zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Rote-Bete-Pulver?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (jährliche Aktualisierung) oder des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) ändern. Für Rote-Bete-Pulver ist die Position 0712 jedoch seit Jahrzehnten stabil. Dennoch sollte die Aktualität vor jeder Einfuhr geprüft werden.

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