Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Rote-Bete-Pulver erfolgt über die Warenklassifikation des Harmonisierten Systems bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelGEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN07
- PositionGemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet0712
- Unterpositionanderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen071290
- Kombinierte Nomenklaturandere07129090
- Zolltarifnummeranderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rote-Bete-Pulver
Der HS-Code für Rote-Bete-Pulver lautet 0712.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0712.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0712.90.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0712.90.90.90.0.
Einreihung von Rote-Bete-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Rote-Bete-Pulver in die Position 0712 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rote-Bete-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungpflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel | 3203.00.10.00.0 | 12,8 % |
| Alternative Einreihungandere - Zuckerrüben - getrocknet, auch gemahlen | 1212.91.20.00.0 | 12,8 % |
| Alternative Einreihunganderes Gemüse - Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke | 2005.99.50.10.0 | 12,8 % |
| Alternative Einreihungandere Lebensmittelzuberechnungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 2106.90.00.00.0 | 12,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Rote-Bete-Pulver (0712) ≠ pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel (3203) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rote-Bete-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Rote-Bete-Pulver (0712) ≠ andere - Zuckerrüben - getrocknet, auch gemahlen (1212) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rote-Bete-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Rote-Bete-Pulver (0712) ≠ anderes Gemüse - Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke (2005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rote-Bete-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Diese Positionen liegen außerhalb der spezifischen 8-stelligen KN-Unterposition 07129090, kommen aber bei abweichender Beschaffenheit in Betracht.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungpflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel | 3203.00.10.00.0 | 12,8 % |
| Alternative Einreihungandere - Zuckerrüben - getrocknet, auch gemahlen | 1212.91.20.00.0 | 12,8 % |
| Alternative Einreihunganderes Gemüse - Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke | 2005.99.50.10.0 | 12,8 % |
| Alternative Einreihungandere Lebensmittelzuberechnungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 2106.90.00.00.0 | 12,8 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Rote-Bete-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE24025/09-1 | Rote Bete, getrocknet, auf Teilchengröße von ca. 1 mm x 1 mm zerkleinert, zur Verwendung in Lebensmitteln (z.B. Kräutertees) | 0712.90.90.90.0 |
| DEM/1429/04-1 | Rote Bete, fein granulierte, ca. 1 x 1 mm große, getrocknete Stücke, genießbar, nicht weiter bearbeitet als lediglich zerkleinert und getrocknet | 0712.90.90.90.0 |
| DEBTI13726/22-1 | Rote Beete, getrocknet, zerkleinert, keine Stoffe zugesetzt | 0712.90.90.90.0 |
| DEBTI20993/19-1 | Rote Beete, getrocknet, zerkleinert, keine Stoffe zugesetzt | 0712.90.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,8 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8,9 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,8 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollkosten berechnen
Nutzen Sie den Zollrechner, um die Einfuhrabgaben für Ihr Rote-Bete-Pulver zu ermitteln. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein.
Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Verwandte Waren und ihre Zolltarifnummern: