Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelUHRMACHERWAREN91
- PositionArmbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 91019102
- Unterpositionandere910291
- Zolltarifnummerelektrisch betrieben
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stoppuhr
Der HS-Code für Stoppuhr lautet 9102.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9102.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9102.91.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9102.91.00.00.0.
Einreihung von Stoppuhr nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Stoppuhr in die Position 9102 ergibt sich aus der AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Nach dem Wortlaut der Position 9102 werden Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren erfasst, einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ. Stoppuhren in Taschenuhrform mit Start-Stopp-Funktion sind hier ausdrücklich genannt. Sie werden als Unterposition 9102.91 (andere, elektrisch betrieben) eingereiht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stoppuhr
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZeitkontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor - andere. Geeignet für Timer/Countdown-Geräte mit Magnethalter. Ausschlussgrund: Stoppuhren in Taschenuhrform fallen unter Position 9102, da sie als 'Uhren' gelten. Die vZTA-Rechtsprechung (DEBTI14966/18-1, DEBTI56114/24-1) ordnet Timer mit Stoppuhrfunktion nur dann der Position 9106 zu, wenn sie keine Uhrenform (Taschenuhr-ähnlich) haben. | 9106.90.00.00.0 | 4,5 % |
| Alternative EinreihungArmbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung - nur mit mechanischer Anzeige. Ausschlussgrund: Stoppuhren sind keine Armbanduhren, sondern Taschenuhren oder ähnliche Uhren. Die Position 9102 unterscheidet explizit zwischen Armbanduhren (Unterposition 9102 11, 9102 12, 9102 21) und 'anderen' (9102 91). | 9102.11.00.00.0 | 4,5 % |
| Alternative EinreihungArmbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung - nur mit optoelektronischer Anzeige. Ausschlussgrund: Gleicher Grund - Stoppuhr ist keine Armbanduhr. | 9102.12.00.00.0 | 4,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Stoppuhr (9102) ≠ Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor - andere. Geeignet für Timer/Countdown-Geräte mit Magnethalter. Ausschlussgrund: Stoppuhren in Taschenuhrform fallen unter Position 9102, da sie als 'Uhren' gelten. Die vZTA-Rechtsprechung (DEBTI14966/18-1, DEBTI56114/24-1) ordnet Timer mit Stoppuhrfunktion nur dann der Position 9106 zu, wenn sie keine Uhrenform (Taschenuhr-ähnlich) haben. (9106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stoppuhr bleibt die Zolltarifnummer 9102.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stoppuhr (9102) ≠ Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung - nur mit mechanischer Anzeige. Ausschlussgrund: Stoppuhren sind keine Armbanduhren, sondern Taschenuhren oder ähnliche Uhren. Die Position 9102 unterscheidet explizit zwischen Armbanduhren (Unterposition 9102 11, 9102 12, 9102 21) und 'anderen' (9102 91). (9102) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stoppuhr bleibt die Zolltarifnummer 9102.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stoppuhr (9102) ≠ Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung - nur mit optoelektronischer Anzeige. Ausschlussgrund: Gleicher Grund - Stoppuhr ist keine Armbanduhr. (9102) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stoppuhr bleibt die Zolltarifnummer 9102.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stoppuhr (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/448/04-1 | Elektrisch betriebene Stoppuhr (mit eingebauter Knopfzelle LR 41), sog. Stop watch, in einem Kunststoffgehäuse, mit Uhrwerk mit opto-elektronischer Anzeige in einem LC-Display, Anzeige von der einhundertstel Sekunde bis zu 60 Minuten | 9102.91.00.00.0 |
| DEBTI42432/18-1 | Sport Stoppuhr (Artikelnummer ST-S02), Taschenuhr ähnliche Uhr zur Verwendung als Stoppuhr, Kunststoffgehäuse mit Digitalanzeige, batteriebetriebenem Uhrwerk, Stoppuhrfunktion (1/100 sec) | 9102.91.00.00.0 |
| DE2570/13-1 | Stopp-Uhr, Art. Nr. 822148, aus einem länglich-ovalen Kunststoffgehäuse mit Digitalanzeige, batteriebetriebenem Uhrwerk, Stoppuhrfunktion (1/100S) | 9102.91.00.00.0 |
| DEB/1061/07-1 | Taschen-Stoppuhr für den Freizeitbereich mit LC-Anzeige, die zusätzlich auch die Tageszeit anzeigen kann | 9102.91.00.00.0 |
| DE12312/09-1 | Einer Taschenuhr ähnliche elektrische (batteriebetriebene) Uhr, sog. Sport Timer, mit Stoppuhr-, Weckerfunktion und Tagesanzeige | 9102.91.00.00.0 |
| DE15477/13-1 | Intervaltimer mit Funktionen Uhr, Stoppuhr, Countdown-Timer und Intervall-Timer, batteriebetrieben, eingesetzt im Sport | 9102.91.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
4,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,5 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner
Mit dem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Stoppuhr berechnen – basierend auf Zollwert, Ursprungsland und der maßgeblichen Zolltarifnummer.
Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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