Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Gliederung von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen UrprungsIII
- KapitelTIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS15
- PositionFett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 15031502
- UnterpositionTalg150210
- Kombinierte Nomenklaturanderes15021090
- TARICvon Rind1502109010
- Zolltarifnummergenießbar
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Talg
Der HS-Code für Talg lautet 1502.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1502.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1502.10.90.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1502.10.90.10.1.
Einreihung von Talg nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Talg in die Position 1502 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen zu den Kapiteln). Talg ist in Kapitel 15 als ausgelassenes tierisches Fett definiert. Die Anmerkung 1 zu Kapitel 15 schließt bestimmte verarbeitete Fette (z. B. Position 1503 Talgöl) aus. Die Unterscheidung nach Genießbarkeit und Verwendungszweck folgt den Zusatzvorschriften der KN und des TARIC.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Talg
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTalg von Schafen oder Ziegen, genießbar (Hammeltalg) | 1502.10.90.90.1 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungTalg zu industriellen Zwecken (z.B. Kerzenherstellung, Seifenproduktion), genießbar | 1502.10.10.00.1 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungTalg von Rind, anderes (ungenießbar) | 1502.10.90.10.9 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungTalg von Schafen/Ziegen, anderes (ungenießbar) | 1502.10.90.90.9 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungTalgöl zu industriellen Zwecken | 1503.00.30.00.0 | 3,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Talg (1502) ≠ Talg von Schafen oder Ziegen, genießbar (Hammeltalg) (1502) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Talg bleibt die Zolltarifnummer 1502.10.90.10.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Talg (1502) ≠ Talg zu industriellen Zwecken (z.B. Kerzenherstellung, Seifenproduktion), genießbar (1502) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Talg bleibt die Zolltarifnummer 1502.10.90.10.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Talg (1502) ≠ Talg von Rind, anderes (ungenießbar) (1502) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Talg bleibt die Zolltarifnummer 1502.10.90.10.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Talg (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE22616/14-1 | Hirschtalg als Naturprodukt zur Gummipflege | 1506.00.00.00.0 |
| DE779/16-1 | Talgfettsäuren aus lebensmitteltauglichem Talg | 3823.19.30.89.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 3,2 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,2 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen für Talg
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Talg
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Talg: Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein. Der Rechner ermittelt den Drittlandszoll, die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) sowie eventuelle Zusatzzölle.
Ausfuhr in Nicht-EU-Länder
Besondere Ausfuhrmaßnahmen für Talg
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden oft zusammen mit Talg eingeführt oder sind zolltariflich verwandt.