Hierarchie der Zolltarifnummer
Die nachfolgende Hierarchie zeigt den vollständigen Weg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer für genießbares, raffiniertes Palmöl.
- AbschnittKap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen UrprungsIII
- KapitelTIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS15
- PositionPalmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert1511
- Unterpositionandere151190
- Kombinierte Nomenklaturandere15119091
- Kombinierte Nomenklaturandere15119099
- Zolltarifnummergenießbar
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Palmöl
Der HS-Code für Palmöl lautet 1511.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1511.90.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1511.90.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1511.90.99.00.1.
Einreihung von Palmöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Ausfuhrverantwortung verpflichtet den Ausführer, die zolltarifliche Einreihung nach dem Zollkodex der Union (UZK) zu prüfen. Die korrekte Zolltarifnummer ist die Grundlage für die Ausfuhranmeldung, die Berechnung etwaiger Ausfuhrabgaben und die Einhaltung von Embargos oder Beschränkungen. Bei Palmöl ist insbesondere die Unterscheidung zwischen genießbarem und technischem Palmöl relevant, da für Biokraftstoffe oder oleochemische Produkte andere Ausfuhrregelungen gelten können. Fehlerhafte Einreihungen können zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Palmöl
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 1511.90.99.00.9 | 9 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 1511.10.90.00.1 | 9 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 1511.10.90.00.9 | 9 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 1511.90.11.00.1 | 9 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 1511.90.11.00.9 | 9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Palmöl (1511) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (1511) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Palmöl bleibt die Zolltarifnummer 1511.90.99.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Palmöl (1511) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (1511) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Palmöl bleibt die Zolltarifnummer 1511.90.99.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Palmöl (1511) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (1511) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Palmöl bleibt die Zolltarifnummer 1511.90.99.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Palmöl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE7859/17-1 | Raffiniertes Palmöl, Schmelzpunkt 34–40 °C, Lebensmittelbereich | 1511.90.99.00.1 |
| DE7862/17-1 | Raffiniertes Palmöl, Schmelzpunkt max. 27 °C, Lebensmittelbereich | 1511.90.99.00.1 |
| DEBTI21339/20-1 | Rotes Palmöl (fraktioniert) zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie | 1511.90.99.00.1 |
| DEBTI3304/24-1 | Rotes Palmöl (fraktioniert) zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie | 1511.90.99.00.1 |
| DE10727/09-1 | Palmöl und seine Fraktionen – genießbar | 1511.90.99.00.1 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
9 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9 % | Drittlandszoll |
| USA | 9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 9 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,1 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die gesamten Einfuhrabgaben für Palmöl unter 1511.90.99.00.1. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhrregelungen
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Die folgenden Produkte werden ebenfalls in Kapitel 15 oder angrenzenden Kapiteln eingereiht und können bei der Abgrenzung helfen.