Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 5109.10.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelWOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR51
- PositionGarne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf5109
- Unterpositionmit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr510910
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wolle
Der HS-Code für Wolle lautet 5109.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5109.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5109.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5109.10.90.00.0.
Einreihung von Wolle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Wolle erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie nach den AV 3b und 3c, da es sich um Garne handelt. Maßgeblich sind die Aufmachung für den Einzelverkauf (Knäuel, Strang, Kugel) und der Wollanteil.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wolle
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungStreichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit Wolle ≥ 85 GHT | 5106.10.90.00.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungGarne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, andere (Wollanteil < 85 GHT) | 5109.90.00.00.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungGarne aus Wolle in Aufmachung für den Einzelverkauf, Wolle ≥ 85 GHT, in Kugeln/Knäueln/Strängen mit Gewicht > 125 g bis < 500 g | 5109.10.10.00.0 | 5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Wolle (5109) ≠ Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit Wolle ≥ 85 GHT (5106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wolle bleibt die Zolltarifnummer 5109.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Wolle (5109) ≠ Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, andere (Wollanteil < 85 GHT) (5109) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wolle bleibt die Zolltarifnummer 5109.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Wolle (5109) ≠ Garne aus Wolle in Aufmachung für den Einzelverkauf, Wolle ≥ 85 GHT, in Kugeln/Knäueln/Strängen mit Gewicht > 125 g bis < 500 g (5109) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wolle bleibt die Zolltarifnummer 5109.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Wolle (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI58606/24-1 | Strickgarn, aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf (Knäuel, 50 g), gezwirnt, Wollanteil > 85 GHT | 5109.10.90.00.0 |
| DE23047/16-1 | Handarbeitsset mit Strickwolle (3 Knäuel à 50 g) und Häkelnadel, Garne mit wesentlichem Charakter | 5109.10.90.00.0 |
| DE19244/13-1 | Handstrickgarn, ungezwirnt, aus Wolle, Knäuel 100 g, in Aufmachung für den Einzelverkauf | 5109.10.90.00.0 |
| DE21362/12-1 | Filzgarn, Kern aus Bastfasern umsponnen mit Wolle (87,2 GHT), Knäuel ca. 35 g | 5109.10.90.00.0 |
| DE9719/09-26 | Handstrickgarn (Filzwolle), 100 GHT Wolle, Knäuel 50 g | 5109.10.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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