01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 4202.92.98?
Die Zolltarifnummer 4202.92.98.10.0 umfasst handgearbeitete Waren, die Zolltarifnummer 4202.92.98.90.0 alle übrigen Waren dieser Warennummer. Die Zuordnung richtet sich danach, ob die Ware handgearbeitet ist.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 4202.92.98
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 4202.92.98?
32 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 4202.92.98. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Baumwolltasche – 4202.92.98.90.0
Stoffbeutel – 4202.92.98.90.0
Tasche – 4202.92.98.90.0
Nylon-Tasche – 4202.92.98.90.0
Polyester-Tasche – 4202.92.98.90.0
Stofftasche – 4202.92.98.90.0
Einkaufstasche – 4202.92.98.90.0
Stifteetui – 4202.92.98.90.0
Werkzeugtasche – 4202.92.98.90.0
Canvas-Tasche – 4202.92.98.90.0
Jutebeutel – 4202.92.98.90.0
Vlies-Tasche – 4202.92.98.90.0
Etui – 4202.92.98.90.0
Kameratasche – 4202.92.98.90.0
Strandtasche – 4202.92.98.90.0
Kleidersack – 4202.92.98.90.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 4202.92.98
Anmerkungen (3)
3. A) In Ergänzung der vorstehenden Anmerkung 2 gehören zu Position 4202 nicht: a) Einkaufstaschen, mit Griffen, aus Kunststofffolie, auch bedruckt, für eine längere Verwendung nicht vorgesehen (Position 3923); b) Waren aus Flechtstoffen (Position 4602). B) Waren der Positionen 4202 und 4203 mit Teilen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) bleiben auch dann in diesen Positionen eingereiht, selbst wenn diese Teile mehr als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten darstellen, vorausgesetzt, diese Teile verleihen den Waren nicht ihren wesentlichen Charakter. Wenn die Teile jedoch den Waren ihren wesentlichen Charakter verleihen, sind die Waren in Kapitel 71 einzureihen.
1. Der Begriff „Außenseite“ im Sinne der Unterpositionen der Position 4202 bezeichnet den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses, selbst wenn es sich bei diesem Stoff um die äußere Lage eines Verbundstoffes handelt, der das Außenmaterial des Behältnisses bildet.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 4202.91.80 bis 4202.99.00 | andere: Zu diesen Unterpositionen gehören auch sogenannte „Kleiderschutzhüllen“ für den Transport von Kleidung. Diese Hüllen sind aus dauerhaften Materialien hergestellt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie sind mit einem oder mehreren Tragegriffen versehen. Um den Transport der Hüllen zu vereinfachen, lassen sie sich in der Regel zusammenfalten und die beiden Hälften werden mit Knöpfen, Schnallen oder … |
| 4202.91 bis 4202.99 | andere: Hierher gehören auch sogenannte Schreibmappen (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 4202 Absatz 4, in denen „Schreibmappen“ als Beispiel für die im zweiten Teil der Position 4202 genannten „ähnlichen Behältnisse“ aufgeführt werden). Schreibmappen sind normalerweise verstärkt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie weisen üblicherweise ein oder mehrere Einsteckfächer und Schlaufen für die … |
Einreihungsverordnungen (5)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2015/231808.12.2015 | Ein Behältnis für ein Mobiltelefon mit elastischem Gurt (Smartphone-Sportarmband), hauptsächlich aus Spinnstoff, wurde in die Warennummer 4202.92.98 eingereiht. | 4202.92.98 |
| 1228/201328.11.2013 | Eine Schachtel aus Karton mit Kunststofffolie als äußerer Oberfläche, die beim Öffnen eine Weinflasche sichtbar machen soll, wurde in die Warennummer 4202.92.19 eingereiht. | 4202.92.19 |
| 56/200921.01.2009 | Eine Tasche aus Spinnstoff aus Polypropylenstreifen, auf beiden Oberflächen mit Kunststofffolie beschichtet, mit zwei Griffen und ohne Innenfächer, wurde in die Warennummer 4202.92.19 eingereiht. | 4202.92.19 |
| 2855/200027.12.2000 | Toilettennecessaires aus einem Spinnstoffbeutel mit Kunststoff-Innenfutter, die Fluggesellschaften an Fluggäste verteilen, wurden in die Warennummer 4202.92.91 eingereiht. | 4202.92.91 |
| 3471/8917.11.1989 | Ein Rucksack aus synthetischen Spinnfasern mit angenähtem anorakähnlichem Kleidungsstück wurde in die Warennummer 4202.92.91 eingereiht und nicht in Kapitel 62. | 4202.92.91 |
5 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 4202.92.98
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 4202.92.98 gilt für handgearbeitete Taschen?
Handgearbeitete Waren gehören in die Zolltarifnummer 4202.92.98.10.0, alle übrigen Waren dieser Warennummer in die Zolltarifnummer 4202.92.98.90.0. Die Einordnung in die Warennummer 4202.92.98 setzt voraus, dass die Ware nicht unter 4202.92.11, 4202.92.15, 4202.92.19 oder 4202.92.91 fällt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile