Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen2008
- Unterpositionandere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19200891
- Unterpositionandere200899
- Kombinierte Nomenklaturohne Zusatz von Alkohol20089941
- Kombinierte Nomenklaturmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20089951
- Kombinierte Nomenklaturtropische Früchte20089963
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Getrocknete Mango
Der HS-Code für Getrocknete Mango lautet 2008.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2008.99.63. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2008.99.63.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2008.99.63.90.0.
Einreihung von Getrocknete Mango nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Neben der Hauptcodenummer 2008.99.63.90.0 kommen für getrocknete Mango je nach Beschaffenheit und Verpackung auch andere Codenummern in Betracht. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Alternativen und Abgrenzungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Getrocknete Mango
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMangofrüchte, gezuckert, >1 kg Gebinde (Großpackung) | 2008.99.48.99.0 | 13 % |
| Alternative EinreihungMangofrüchte, frisch oder getrocknet (Kapitel 8) | 0804.50.00.89.9 | 13 % |
| Alternative Einreihungtropische Früchte, Flocken und Pulver | 2008.99.63.10.0 | 13 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Getrocknete Mango (2008) ≠ Mangofrüchte, gezuckert, >1 kg Gebinde (Großpackung) (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrocknete Mango bleibt die Zolltarifnummer 2008.99.63.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Getrocknete Mango (2008) ≠ Mangofrüchte, frisch oder getrocknet (Kapitel 8) (0804) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrocknete Mango bleibt die Zolltarifnummer 2008.99.63.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Getrocknete Mango (2008) ≠ tropische Früchte, Flocken und Pulver (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrocknete Mango bleibt die Zolltarifnummer 2008.99.63.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur in Betracht, wenn die Ware keine Zubereitung im Sinne des Kapitels 20 darstellt. Die wichtigste Abweichung ist die frische oder einfach getrocknete Mango ohne Zuckerzusatz.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMangofrüchte, frisch oder getrocknet (Kapitel 8) | 0804.50.00.89.9 | 13 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Getrocknete Mango (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE557/15-1 | Mango, zubereitet, gezuckert, getrocknet, 100 g Tüten | 2008.99.63.90.0 |
| DE554/15-1 | Mangostreifen, gezuckert, getrocknet, 100 g | 2008.99.63.90.0 |
| DE5920/17-1 | Mangos, getrocknet, gezuckert, 100 g | 2008.99.63.90.0 |
| DE5922/17-1 | Mangostreifen, getrocknet, gezuckert, 100 g | 2008.99.63.90.0 |
| DEBTI50813/23-1 | getrocknete, gezuckerte Mangos in Streifen, 100 g | 2008.99.63.90.0 |
| DEBTI50807/23-1 | getrocknete, gezuckerte grüne Mangos in Streifen, 100 g | 2008.99.63.90.0 |
| DEBTI30592/19-1 | Mangostreifen, getrocknet, gezuckert, 100 g | 2008.99.63.90.0 |
| DEBTI29053/19-2 | Mangostücke, getrocknet, gezuckert, 100 g | 2008.99.63.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
13 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 13 % | Drittlandszoll |
| USA | 13 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 13 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 13 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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