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Position 0810 – Andere frische Früchte

Position im Zolltarif

08Kapitel10Position

Frische Erdbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Heidelbeeren, Preiselbeeren, Kiwis, Durians, Kakis, Litschis, Tamarinden und Passionsfrüchte gehören hierher. Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen und Schlehen, frisch, gehören in Position 0809, gefrorene Früchte und Nüsse in Position 0811. Gekühlte Früchte werden wie frische eingereiht.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 0810 gilt für Ihre Frucht?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0810?

Erdbeeren gehören in die Zolltarifnummer 0810.10.00.00.0, Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren in Unterposition 0810.20 und Johannisbeeren und Stachelbeeren in Unterposition 0810.30. Unterposition 0810.40 umfasst Preiselbeeren, Heidelbeeren und andere Früchte der Gattung Vaccinium. Kiwifrüchte, Durian und Kaki haben je eine eigene Zolltarifnummer. Unterposition 0810.90 umfasst Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas (Warennummer 0810.90.20) sowie andere Früchte (Warennummer 0810.90.75).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionAndere Früchte, frischDiese Seite
ZolltarifnummerErdbeeren
11,2 % · 2 vZTA
UnterpositionHimbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren
8,8 % bis 9,6 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerHimbeeren
Zolltarifnummerandere
Unterpositionschwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren
8,8 % bis 9,6 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerschwarze Johannisbeeren
Zolltarifnummerrote Johannisbeeren
Zolltarifnummerandere
UnterpositionPreiselbeeren, Heidelbeeren und andere Früchte der Gattung Vaccinium
0 % bis 9,6 % · 5 vZTA
ZolltarifnummerPreiselbeeren der Art Vaccinium vitis-idaea
ZolltarifnummerHeidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus
ZolltarifnummerFrüchte der Arten Vaccinium macrocarpon und Vaccinium corymbosum
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerKiwifrüchte
8 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerDurian
8,8 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerKaki
8,8 % · 1 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 8,8 % · 4 vZTA
Kombinierte NomenklaturTamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 15 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 0810

16 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0810. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0810

Rechts: wie viele der 15 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Schweiz3 von 15
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Armenien1 von 15
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Algerien1 von 15
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Ägypten1 von 15
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Israel1 von 15
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Norwegen1 von 15
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder15 von 15
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus15 von 15
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland15 von 15
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder15 von 15
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle Länder14 von 15
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten4 von 15
KontrolleEinfuhrkontrolle · Ägypten2 von 15
KontrolleEinheitswert · alle Länder2 von 15
KontrolleEinfuhrkontrolle · Vietnam2 von 15
KontrolleEinfuhrkontrolle · Malaysia1 von 15
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0810

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 1
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 2
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 3
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0810

Die 15 Warennummern der Position 0810 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19720810.10.00.00.0eingeführt · Erdbeeren · zuletzt geändert 01.01.2006
  2. 01.01.19720810.20.10.00.0eingeführt · Himbeeren · zuletzt geändert 01.01.2006
  3. 01.01.19720810.20.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1998
  4. 01.01.20120810.30.10.00.0eingeführt · schwarze Johannisbeeren
  5. 01.01.20120810.30.30.00.0eingeführt · rote Johannisbeeren
  6. 01.01.20120810.30.90.00.0eingeführt · andere
  7. 01.01.19720810.40.10.00.0eingeführt · Preiselbeeren der Art Vaccinium vitis-idaea
  8. 01.01.19720810.40.30.00.0eingeführt · Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus
  9. 01.01.19720810.40.50.00.0eingeführt · Früchte der Arten Vaccinium macrocarpon und Vaccinium corymbosum · zuletzt geändert 01.01.2019
  10. 01.01.19720810.40.90.00.0eingeführt · andere
  11. 01.01.19960810.50.00.00.0eingeführt · Kiwifrüchte · zuletzt geändert 01.01.2021
  12. 01.01.20020810.60.00.00.0eingeführt · Durian
  13. 01.01.20120810.70.00.00.0eingeführt · Kaki
  14. 01.01.20080810.90.20eingeführt · Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte … · zuletzt geändert 01.10.2014
  15. 01.01.20120810.90.75eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 0810

Was gehört nicht zur Position 0810?

Ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nicht zur Position 0810. Das regelt Kapitel 8, Anmerkung 1.

Welche Zolltarifnummer gilt für Litschis in Position 0810?

Litschis gehören in die Zolltarifnummer 0810.90.20.90.0. Sie zählen zur Warennummer 0810.90.20, die Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas umfasst.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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