01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 1208?
Die Position unterscheidet zwischen Mehl von Sojabohnen, das in der Unterposition 1208.10 steht, und allen anderen Mehlen, die in der Unterposition 1208.90 stehen. Mehl von Sojabohnen gehört in die 11-stellige Zolltarifnummer 1208.10.00.00.0. Die Unterposition 1208.90 erfasst Mehle, die nicht von Sojabohnen stammen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 1208
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 1208. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 1208
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 1208
Anmerkungen (2)
2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 1208
Eine Warennummer der Position 1208 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19721208.10.00.00.0eingeführt · von Sojabohnen
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
