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Position · 4-stellig

Position 1208 – Mehl von Ölsamen und ölhaltigen Früchten

Position im Zolltarif

12Kapitel08Position

In diese Position gehört Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, auch nichtentfettetes und teilweise entfettetes Mehl sowie Mehl, das entfettet und danach ganz oder teilweise mit seinen ursprünglichen Ölen wieder aufgefettet wurde. Senfmehl ist ausgenommen. Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 sind ausgenommen und gehören nicht in diese Position.

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Gehört Ihr Mehl von Sojabohnen zu Position 1208?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1208?

Die Position unterscheidet zwischen Mehl von Sojabohnen, das in der Unterposition 1208.10 steht, und allen anderen Mehlen, die in der Unterposition 1208.90 stehen. Mehl von Sojabohnen gehört in die 11-stellige Zolltarifnummer 1208.10.00.00.0. Die Unterposition 1208.90 erfasst Mehle, die nicht von Sojabohnen stammen.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionMehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen SenfmehlDiese Seite
Zolltarifnummervon Sojabohnen50 % mit Unterlage Y155; sonst 4,5 % · 1 vZTA
Unterpositionanderes50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % · 4 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1208

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 1208. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1208

Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder2 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle · Argentinien1 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle · Bolivien1 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle · China1 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle · Ägypten1 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle · Ghana1 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle · Indien1 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle · USA1 von 2
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1208

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 2
2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306.
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1208

Eine Warennummer der Position 1208 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19721208.10.00.00.0eingeführt · von Sojabohnen

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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