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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 2913 – Halogen-, Sulfo- und Nitroaldehyde

Position im Zolltarif

29Kapitel13Position

Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der Aldehyde aus Position 2912 einschließlich Mischderivate, zum Beispiel 2-Nitrobenzaldehyd. Die Aldehyde selbst gehören in Position 2912, Ketone und Chinone sowie ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate in Position 2914.

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Gehört Ihr Nitrobenzaldehyd zu HS-Code 2913?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2913?

Die Position ist über vier Zolltarifnummern unterteilt, die sich nach dem Stoff und bei zwei Benzaldehyden nach der Reinheit richten. Die Zolltarifnummer 2913.00.00.10.0 gilt für 2-Nitrobenzaldehyd, 2913.00.00.20.0 für 4-(Difluormethoxy)-3-hydroxybenzaldehyd mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr und 2913.00.00.30.0 für 2-Hydroxy-5-nitrobenzaldehyd mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr. Waren, die keiner dieser drei Nummern entsprechen, gehören in 2913.00.00.90.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionHalogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Erzeugnisse der Position 2912Diese Seite

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2913

Rechts: ob die eine Warennummer der Position betroffen ist. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder1 von 1
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder1 von 1
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD1 von 1
KontrolleREACH · alle Länder1 von 1
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2913

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 4
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 3
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2913

Welche Zolltarifnummer aus Position 2913 gilt für 2-Nitrobenzaldehyd?

2-Nitrobenzaldehyd gehört in die Zolltarifnummer 2913.00.00.10.0. 4-(Difluormethoxy)-3-hydroxybenzaldehyd mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr gehört in 2913.00.00.20.0 und 2-Hydroxy-5-nitrobenzaldehyd mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr in 2913.00.00.30.0. Waren dieser Position, die keiner dieser drei Nummern entsprechen, gehören in 2913.00.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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