Zum Hauptinhalt springen

Position 2914 – Ketone und Chinone

Position im Zolltarif

29Kapitel14Position

Zu dieser Position gehören Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, sowie ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, etwa Aceton, Butanon, Cyclohexanon und Anthrachinon. Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Erzeugnisse der Position 2912 gehören in Position 2913, gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren in Position 2915.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 2914 gilt für Ihr Aceton?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2914?

Acyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen werden nach Aceton (2914.11.00.00.0), Butanon (2914.12.00.00.0) und 4-Methylpentan-2-on (2914.13.00.00.0) sowie der Unterposition 2914.19 mit 5-Methylhexan-2-on (2914.19.10.00.0) und „andere“ (2914.19.90) unterteilt. Alicyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen umfassen Cyclohexanon und Methylcyclohexanone (2914.22.00.00.0), Jonone und Methyljonone (2914.23.00.00.0) sowie die Unterposition 2914.29 „andere“. Aromatische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen umfassen Phenylaceton (2914.31.00.00.0) und die Unterposition 2914.39 „andere“. Ketonalkohole und Ketonaldehyde (2914.40), Ketonphenole und Ketone mit anderen Sauerstoff-Funktionen (2914.50), Chinone mit Anthrachinon (2914.61.00.00.0), Coenzym Q 10 (2914.62.00.00.0) und der Unterposition 2914.69 sowie Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate mit Chlordecon (2914.71.00.00.0) und der Unterposition 2914.79 bilden weitere Gruppen.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionKetone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateDiese Seite
acyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen
ZolltarifnummerAceton
5,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerButanon (Methylethylketon)
5,5 % · 1 vZTA
Zolltarifnummer4-Methylpentan-2-on (Methylisobutylketon)
5,5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 5,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummer5-Methylhexan-2-on
Kombinierte Nomenklaturandere
alicyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen
ZolltarifnummerCyclohexanon, Methylcyclohexanone
5,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerJonone und Methyljonone
5,5 % · 3 vZTA
Unterpositionandere
5,5 % · 0 vZTA
aromatische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen
ZolltarifnummerPhenylaceton (Phenylpropan-2-on)
5,5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
5,5 % · 1 vZTA
UnterpositionKetonalkohole und Ketonaldehyde
3 % bis 5,5 % · 4 vZTA
Zolltarifnummer4-Hydroxy-4-methylpentan-2-on (Diacetonalkohol)
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionKetonphenole und Ketone mit anderen Sauerstoff-Funktionen
5,5 % · 6 vZTA
Chinone
ZolltarifnummerAnthrachinon
5,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerCoenzym Q 10 (Ubidecarenon (INN))
5,5 % · 8 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 5,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummer1,4-Naphthochinon
Kombinierte Nomenklaturandere
Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
ZolltarifnummerChlordecon (ISO)
5,5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
5,5 % · 3 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 19 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 2914

5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2914. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2914

Rechts: wie viele der 19 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder7 von 19
senkt den ZollZollkontingent · alle Länder2 von 19
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe1 von 19
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder1 von 19
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder19 von 19
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD19 von 19
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle Länder3 von 19
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle Länder3 von 19
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle Länder3 von 19
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · Bestimmungsländer von Ausfuhren von Methylethylketon, Toluol, Aceton und Ethylether2 von 19
KontrolleREACH · alle Länder1 von 19
KontrolleEinfuhrkontrolle persistente organische Schadstoffe (POP) · alle Länder1 von 19
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)1 von 19
KontrolleF-Gase · alle Länder1 von 19
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2914

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 4
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 3
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2914

15 der 19 Warennummern der Position 2914 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722914.11.00.00.0eingeführt · Aceton
  2. 01.01.19722914.12.00.00.0eingeführt · Butanon (Methylethylketon)
  3. 01.01.19722914.13.00.00.0eingeführt · 4-Methylpentan-2-on (Methylisobutylketon)
  4. 01.01.19972914.19.10.00.0eingeführt · 5-Methylhexan-2-on
  5. 01.01.19972914.19.90eingeführt · andere
  6. 01.01.19722914.22.00.00.0eingeführt · Cyclohexanon, Methylcyclohexanone · zuletzt geändert 01.01.2012
  7. 01.01.19722914.23.00.00.0eingeführt · Jonone und Methyljonone · zuletzt geändert 01.01.2012
  8. 01.01.19962914.31.00.00.0eingeführt · Phenylaceton (Phenylpropan-2-on)
  9. 01.01.19962914.40.10.00.0eingeführt · 4-Hydroxy-4-methylpentan-2-on (Diacetonalkohol)
  10. 01.01.19962914.40.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2022
  11. 01.01.19722914.61.00.00.0eingeführt · Anthrachinon
  12. 01.01.20172914.62.00.00.0eingeführt · Coenzym Q 10 (Ubidecarenon (INN))
  13. 01.01.19972914.69.10.00.0eingeführt · 1,4-Naphthochinon
  14. 01.01.20172914.69.80eingeführt · andere
  15. 01.01.20172914.71.00.00.0eingeführt · Chlordecon (ISO)

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2914

Welche Zolltarifnummer gilt für Aceton in Position 2914?

Aceton gehört in die Zolltarifnummer 2914.11.00.00.0. Die Warennummer 2914.11.00 gilt für acyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen, und Aceton ist darin ausdrücklich genannt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →