01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 2918.30?
Zolltarifnummer 2918.30.00.13.0 gilt für Glyoxylsäure mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr in der Trockenmasse, ob fest oder in wässriger Lösung in einer Konzentration von 40 GHT oder mehr davon, zu anderer Verwendung als zur Verwendung bei der Herstellung schwefelbasierter und formaldehydfreier Reduktionsmittel (FFSRA) mit einem Eisengehalt (Fe) von ≥ 10 und ≤ 20 ppm. Zolltarifnummer 2918.30.00.14.0 erfasst andere Glyoxylsäure mit denselben Reinheits- und Konzentrationsmerkmalen, die nicht unter 2918.30.00.13.0 fällt. Benzophenon-3,3′,4,4′-tetracarbonsäuredianhydrid gehört in die Zolltarifnummer 2918.30.00.10.0, Ethyl-alpha-phenylacetoacetat in die Zolltarifnummer 2918.30.00.17.0. Zolltarifnummer 2918.30.00.90.0 erfasst andere Waren, die keine der davorstehenden Nummern erfassen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 19 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2918.30
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2918.30
Anmerkungen (5)
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
04Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 2918.30
Zum 01.01.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt. Die übrigen 17 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.01.20262918.30.00.48.0neu eingeführt · Prohexadion-Calcium (ISOM) (CAS RN 127277-53-6) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr
- 01.01.20262918.30.00.53.0neu eingeführt · 2-(4-Chlorbenzoyl)benzoesäure (CAS RN 85-56-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 2918.30
Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 2918.30 gilt für Glyoxylsäure mit 95 GHT Reinheit?
Glyoxylsäure mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr in der Trockenmasse gehört in die Zolltarifnummer 2918.30.00.13.0, wenn sie zu anderer Verwendung als zur Herstellung schwefelbasierter und formaldehydfreier Reduktionsmittel (FFSRA) mit einem Eisengehalt (Fe) von ≥ 10 und ≤ 20 ppm bestimmt ist. Andere Glyoxylsäure mit diesen Merkmalen gehört in die Zolltarifnummer 2918.30.00.14.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut