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Position 2918 – Carbonsäuren mit Sauerstoff-Funktionen

Position im Zolltarif

29Kapitel18Position

Zu dieser Position gehören Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen, etwa mit Alkohol-, Phenol-, Aldehyd- oder Ketonfunktion, sowie ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und Derivate. Mehrbasische Carbonsäuren gehören in Position 2917, Ester der Phosphorsäuren in Position 2919.

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Gehört Ihre Carbonsäure mit Alkoholfunktion zu HS-Code 2918?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2918?

Die Position ist nach der weiteren Sauerstoff-Funktion gegliedert: Carbonsäuren mit Alkoholfunktion (Unterpositionen 2918.11 bis 2918.19), mit Phenolfunktion (2918.21 bis 2918.29) und mit Aldehyd- oder Ketonfunktion (2918.30). Die Unterpositionen 2918.91 und 2918.99 mit der Bezeichnung „andere“ erfassen Carbonsäuren, die keiner dieser drei Gruppen angehören; 2918.91 umfasst 2,4,5-T, ihre Salze und Ester (Zolltarifnummer 2918.91.00.00.0). Innerhalb der Gruppen sind einzelne Säuren eigens genannt, etwa Milchsäure (2918.11), Weinsäure (Zolltarifnummer 2918.12.00.00.0) und Citronensäure (2918.14). Salze und Ester der Weinsäure und der Citronensäure stehen in eigenen Nummern (Zolltarifnummer 2918.13.00.00.0 und Unterposition 2918.15).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionCarbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateDiese Seite
Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
UnterpositionMilchsäure, ihre Salze und Ester
6,5 % · 1 vZTA
ZolltarifnummerWeinsäure
6,5 % · 4 vZTA
ZolltarifnummerSalze und Ester der Weinsäure
6,5 % · 3 vZTA
UnterpositionCitronensäure
6,5 % · 5 vZTA
UnterpositionSalze und Ester der Citronensäure
6,5 % · 12 vZTA
UnterpositionGluconsäure, ihre Salze und Ester
6,5 % · 5 vZTA
Zolltarifnummer2,2 Diphenyl-2-hydroxyessigsäure (Benzilsäure)
6,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerChlorbenzilat (ISO)
6,5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 6,5 % · 9 vZTA
Kombinierte NomenklaturCholsäure und 3α,12α-Dihydroxy-5β-cholan-24-säure (Desoxycholsäure), ihre Salze und Ester
Zolltarifnummer2,2-Bis(hydroxymethyl)propionsäure
Kombinierte Nomenklaturandere
Carbonsäuren mit Phenolfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
ZolltarifnummerSalicylsäure und ihre Salze
6,5 % · 3 vZTA
Unterpositiono-Acetylsalicylsäure, ihre Salze und Ester
6,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere Ester der Salicylsäure und ihre Salze
6,5 % · 3 vZTA
Unterpositionandere
6,5 % · 18 vZTA
UnterpositionCarbonsäuren mit Aldehyd- oder Ketonfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
6,5 % · 5 vZTA
andere
Zolltarifnummer2,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze und Ester
6,5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 6,5 % · 11 vZTA
Zolltarifnummer2,6-Dimethoxybenzoesäure; Dicamba (ISO); Natriumphenoxyacetat
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2918

21 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2918. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2918

Rechts: wie viele der 19 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder5 von 19
senkt den Zollnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung · alle Länder2 von 19
senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder1 von 19
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China4 von 19
erhöht den ZollAntidumpingzoll · bei Versand aus Malaysia2 von 19
erhöht den ZollAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung · China2 von 19
erhöht den ZollRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · China1 von 19
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe4 von 19
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder2 von 19
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder19 von 19
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD19 von 19
KontrolleREACH · alle Länder8 von 19
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle Länder4 von 19
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)4 von 19
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle Länder2 von 19
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle Länder2 von 19
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2918

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 4
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 3
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2918

Zwölf der 19 Warennummern der Position 2918 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722918.12.00.00.0eingeführt · Weinsäure · zuletzt geändert 01.07.2023
  2. 01.01.19722918.13.00.00.0eingeführt · Salze und Ester der Weinsäure · zuletzt geändert 01.01.2009
  3. 01.01.20172918.17.00.00.0eingeführt · 2,2 Diphenyl-2-hydroxyessigsäure (Benzilsäure)
  4. 01.01.20072918.18.00.00.0eingeführt · Chlorbenzilat (ISO)
  5. 01.01.19722918.19.30eingeführt · Cholsäure und 3α,12α-Dihydroxy-5β-cholan-24-säure (Desoxycholsäure), ihre Salze und Ester · zuletzt geändert 01.01.2015
  6. 01.01.19972918.19.40.00.0eingeführt · 2,2-Bis(hydroxymethyl)propionsäure
  7. 01.01.20102918.19.98eingeführt · andere
  8. 01.01.19722918.21.00.00.0eingeführt · Salicylsäure und ihre Salze
  9. 01.01.19722918.23.00.00.0eingeführt · andere Ester der Salicylsäure und ihre Salze · zuletzt geändert 01.01.2013
  10. 01.01.20072918.91.00.00.0eingeführt · 2,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze und Ester
  11. 01.01.20092918.99.40.00.0eingeführt · 2,6-Dimethoxybenzoesäure; Dicamba (ISO); Natriumphenoxyacetat
  12. 01.01.20072918.99.90eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2918

Welche Zolltarifnummer gilt für Milchsäure in Position 2918?

Milchsäure gehört zur Unterposition 2918.11 (Milchsäure, ihre Salze und Ester), die Zolltarifnummer 2918.11.00.80.0 gilt für Milchsäure. Calciumlactat und Natriumlactat sind ebenfalls unter 2918.11.00.80.0 eingereiht.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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