Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2929.10.00.90.0 ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs verortet:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionVerbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen2929
- UnterpositionIsocyanate292910
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Isocyanat
Der HS-Code für Isocyanat lautet 2929.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2929.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2929.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2929.10.00.90.0.
Einreihung von Isocyanat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung von Isocyanat sind die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems maßgeblich.
AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen erfolgt. Isocyanat fällt als Verbindung mit anderen Stickstoff-Funktionen unter Position 2929.
AV 6 gilt für die Unterpositionen: Zunächst wird die Unterposition derselben Hierarchiestufe verglichen. Die Position 2929 ist in zwei Unterpositionen aufgeteilt: 2929.10 (Isocyanate) und 2929.90 (andere). Da Isocyanat ein Isocyanat ist, kommt Unterposition 2929.10 zur Anwendung. Für die TARIC-Ebene und die nationale Zolltarifnummer sind die weiteren Unterteilungen nach der CAS-Nummer und der Reinheit zu beachten.
Die Abgrenzung zu polymeren Prepolymeren aus Kapitel 39 erfolgt über die Anmerkung 3 e) zu Kapitel 39. Nach vZTA DE20163/17-1 und DEBTI27579/21-1 werden aliphatische Polyisocyanate und TDI-basierte vorpolymerisierte Isocyanate als Prepolymere in Kapitel 39 eingereiht, wenn sie oligomere oder polymere Struktur aufweisen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Isocyanat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungButylisocyanat (CAS RN 111-36-4) | 2929.10.00.20.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungm-Isopropenyl-α,α-dimethylbenzylisocyanat | 2929.10.00.40.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungTrimethylhexamethylendiisocyanat-Isomerengemisch | 2929.10.00.60.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihung1,3-Bis(isocyanatomethyl)benzol ≥99 % | 2929.10.00.35.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere | 2929.10.00.90.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Isocyanat (2929) ≠ Butylisocyanat (CAS RN 111-36-4) (2929) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Isocyanat bleibt die Zolltarifnummer 2929.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Isocyanat (2929) ≠ m-Isopropenyl-α,α-dimethylbenzylisocyanat (2929) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Isocyanat bleibt die Zolltarifnummer 2929.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Isocyanat (2929) ≠ Trimethylhexamethylendiisocyanat-Isomerengemisch (2929) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Isocyanat bleibt die Zolltarifnummer 2929.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls die Ware nicht unter Kapitel 29 fällt, können andere Kapitel in Betracht kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Wenn die Ware als Prepolymer auf Basis aliphatischer Isocyanate vorliegt, z. B. Hexamethylendiisocyanat-Homopolymer.Polyisocyanat als Prepolymer (aliphatisch) | 3911.90.19.90.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Isocyanat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE10665/10-1 | MDI-Isomerengemisch (Diphenylmethandiisocyanat) – bestätigt Einreihung von Isocyanatgemischen unter 'andere'. | 2929.10.00.90.0 |
| DE1091/10-1 | 2,5-(Diisocyanatomethyl)bicyclo[2.2.1]heptan – bestätigt Einreihung von chemisch einheitlichen Diisocyanaten unter 'andere'. | 2929.10.00.90.0 |
| DE20163/17-1 | Aliphatisches Polyisocyanat als Prepolymer (Kapitel 39) – Abgrenzungsfall zu Kapitel 29. | 3911.90.19.90.0 |
| DEBTI27579/21-1 | Vorpolymerisiertes Isocyanat auf TDI-Basis (Kapitel 39) – Abgrenzungsfall zu Kapitel 29. | 3909.50.90.90.0 |
| DE22596/11-1 | Hexamethylendiisocyanat-Homopolymer (Kapitel 39) – Abgrenzungsfall zu Kapitel 29. | 3911.90.19.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Zollkosten berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung: Zollwert × Zollsatz (Drittland oder Präferenz) zzgl. 19 % Einfuhrumsatzsteuer. Der effektive Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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