01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3006?
Position 3006 ist in die Unterpositionen 3006.10, 3006.30, 3006.40, 3006.50, 3006.60 und 3006.70 sowie in die Gruppe andere gegliedert. Unterposition 3006.10 unterscheidet steriles chirurgisches Catgut (3006.10.10.00.0), sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar (3006.10.30.00.0), und andere (3006.10.90.00.0). Unter andere stehen 3006.91.00.00.0 für Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata, 3006.92.00.00.0 für pharmazeutische Abfälle und 3006.93.00.00.0 für Placebos und Sets für blinde klinische Studien.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 11 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3006
5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3006. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3006
Rechts: wie viele der 11 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3006
Anmerkungen (3)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
4. Zu Position 3006 gehören nur die nachstehend aufgeführten Erzeugnisse, die dieser Position und keiner anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen sind: a) steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden; b) sterile Laminariastifte und -tampons; c) sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar; d) Röntgenkontrastmittel sowie diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patienten, soweit es sich um ungemischte dosierte oder für die gleichen Zwecke verwendbare, aus zwei oder mehr Stoffen gemischte Erzeugnisse handelt; e) Placebos und Sets für blinde (oder doppelblinde) klinische Studien zur Verwendung bei anerkannten klinischen Studien, dosiert, selbst wenn sie möglicherweise Wirkstoffe enthalten; f) Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen; g) Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe; h) empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937 oder von Spermiziden; ij) Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen …
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3006
Die elf Warennummern der Position 3006 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19723006.10.10.00.0eingeführt · steriles chirurgisches Catgut
- 01.01.20073006.10.30.00.0eingeführt · sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar
- 01.01.19723006.10.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19723006.30.00.00.0eingeführt · Röntgenkontrastmittel; diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patienten
- 01.01.19723006.40.00.00.0eingeführt · Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen
- 01.01.19723006.50.00.00.0eingeführt · Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe
- 01.01.19723006.60.00.00.0eingeführt · empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen … · zuletzt geändert 01.01.2012
- 01.01.20023006.70.00.00.0eingeführt · Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel …
- 01.01.20073006.91.00.00.0eingeführt · Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata
- 01.01.20073006.92.00.00.0eingeführt · pharmazeutische Abfälle
- 01.01.20223006.93.00.00.0eingeführt · Placebos und Sets für blinde (oder doppelblinde) klinische Studien zur Verwendung bei …
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3006
Welche Zolltarifnummer gilt für steriles Nahtmaterial in Position 3006?
Steriles Nahtmaterial, das weder steriles chirurgisches Catgut noch eine sterile Adhäsionsbarriere ist, gehört in die Zolltarifnummer 3006.10.90.00.0 (andere). Für nicht steriles Nahtmaterial gilt diese Einreihung nicht.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen




