01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3306?
Die Position ist nach drei Merkmalen unterteilt. Zahnputzmittel gehören in die Zolltarifnummer 3306.10.00.00.0 (Unterposition 3306.10). Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide) gehören in die Zolltarifnummer 3306.20.00.00.0 (Unterposition 3306.20). Alle übrigen Waren dieser Position, die nicht unter 3306.10 oder 3306.20 fallen, gehören in die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 (Unterposition 3306.90).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3306
7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3306. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3306
Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3306
Anmerkungen (3)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
3. Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3306
Die drei Warennummern der Position 3306 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19723306.10.00.00.0eingeführt · Zahnputzmittel
- 01.01.19963306.20.00.00.0eingeführt · Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)
- 01.01.19723306.90.00.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3306
Welche Zolltarifnummer gilt für Zahnpasta und Zahnseide in Position 3306?
Zahnpasta gehört in die Zolltarifnummer 3306.10.00.00.0 und Zahnseide in die Zolltarifnummer 3306.20.00.00.0. Mundspülung, Mundspray und Zahnaufhellungsstreifen gehören in die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen






