Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3307.90.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL33
- PositionZubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften3307
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Desodorierungsmittel
Der HS-Code für Desodorierungsmittel lautet 3307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3307.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3307.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3307.90.00.00.0.
Einreihung von Desodorierungsmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems ist die Position 3307 maßgeblich, da Desodorierungsmittel als zubereitete Riechmittel in Kapitel 33 fallen. Die Einreihung erfolgt nach der charakterbestimmenden Beschaffenheit der Ware.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Desodorierungsmittel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKörperdesodorierungs- und Antitranspirationsmittel | 3307.20.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Zubereitungen zum Parfümieren oder Desodorieren von Räumen | 3307.49.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere chemische Erzeugnisse und Zubereitungen, flüssig | 3824.99.92.99.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungzubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 3507.90.90.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungDesinfektionsmittel auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen | 3808.94.10.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Desodorierungsmittel (3307) ≠ Körperdesodorierungs- und Antitranspirationsmittel (3307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Desodorierungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 3307.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Desodorierungsmittel (3307) ≠ andere Zubereitungen zum Parfümieren oder Desodorieren von Räumen (3307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Desodorierungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 3307.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Desodorierungsmittel (3307) ≠ andere chemische Erzeugnisse und Zubereitungen, flüssig (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Desodorierungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 3307.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die Ware primär desinfizierend wirkt, kommt eine Einreihung in Kapitel 38 in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere chemische Erzeugnisse und Zubereitungen, flüssig | 3824.99.92.99.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungzubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 3507.90.90.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungDesinfektionsmittel auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen | 3808.94.10.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Desodorierungsmittel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE15310/16-1 | Geruchsneutralisierer als Spray für Sportausrüstung, Schuhe, Oberflächen und Textilien | 3307.90.00.00.0 |
| DEBTI11852/23-1 | Schuh- und Mützendeodorant als Spray | 3307.90.00.00.0 |
| DE13115/10-1 | Witterungsblocker für die Jagd (Desodorierungsmittel für Kleidung) | 3307.90.00.00.0 |
| DEBTI5073/20-1 | Schuhdeodorant als Spray | 3307.90.00.00.0 |
| DE21061/16-1 | Schuh- und Mützenerfrischer | 3307.90.00.00.0 |
| DE24619/14-1 | Schuherfrischer | 3307.90.00.00.0 |
| DEBTI14386/19-1 | Raumdesodorierungsmittel für Fäkalientanks | 3307.90.00.00.0 |
| DEBTI40345/19-1 | Schuherfrischer als Granulat | 3307.90.00.00.0 |
| DE1919/17-1 | Flüssige Zubereitung auf Proteinbasis zur Geruchseliminierung | 3307.90.00.00.0 |
| DE1198/15-1 | Enzymatischer Geruchsneutralisierer (Deoplex) | 3307.90.00.00.0 |
| DEBTI28215/24-1 | Raumdesodorierungsmittel (Duftstäbchen) | 3307.90.00.00.0 |
| DEBTI23333/21-1 | Geruchsentferner für Katzenstreu | 3307.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6.5
Einfuhrumsatzsteuer
19
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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