01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3920.69.00.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3920.696-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3920.69.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3920.69.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3920.69.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3920.69.00.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3920.69.00.20.0?
- ×aus Polymeren des Ethylens3920.10
- ×aus Polymeren des Propylens3920.20
- ×aus Polymeren des Styrols3920.30
- ×aus Polymeren des Vinylchlorids3920.43, 3920.49
- ×aus Acrylpolymeren3920.51, 3920.59
- ×aus Cellulose oder ihren chemischen Derivaten3920.71.00.00.0, 3920.73, 3920.79
- ×aus anderen Kunststoffen3920.91, 3920.92.00.00.0, 3920.93.00.00.0, 3920.94.00.00.0 und 1 weitere
- ×aus Polycarbonaten3920.61
- ×aus Poly(ethylenterephthalat)3920.62
- ×aus ungesättigten Polyestern3920.63.00.00.0
- ×Ein- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und …3920.69.00.30.0
- ×Ein- oder mehrlagige biaxial orientierte Folie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polylactid, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht …3920.69.00.70.0
- ×andere, also nicht: Folien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)3920.69.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3920.69.00.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3920.69.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3920.69.00.20.0 | Folien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)diese Seite | Autonome Zollaussetzung |
| 3920.69.00.30.0 | Ein- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder … | Autonome Zollaussetzung |
| 3920.69.00.70.0 | Ein- oder mehrlagige biaxial orientierte Folie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polylactid, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder … | Autonome Zollaussetzung |
| 3920.69.00.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3920.69.00 eingereiht
10 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI30831/25-1Deutschland | Es handelt sich um eine Folie aus Polyester. Die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Polyesterträger (160 µm PET) 2) … | 16.11.2028 |
| DEBTI20912/24-1Deutschland | Es handelt sich um einen Folienverbund. PETG (auch als Co-Polyester bekannt) ist eine modifizierte Version von PET. Die … | 10.11.2027 |
| DEBTI14162/24-1Deutschland | Bei der Ware handelt es sich um eine reflektierende, farbige Transferfolie bestehend aus Mikroglasperlen, die mit einem … | 02.06.2027 |
| DEBTI33312/23-1Deutschland | Bei der Ware handelt es sich um eine reflektierende, farbige Transferfolie bestehend aus Mikroglasperlen, die mit einem … | 24.03.2027 |
| DEBTI27518/23-1Deutschland | Bügelfolie Die Folie haftet auf einer transparenten Kunststofffolie (Trägerfolie), besteht aus einer grauen Klebeseite … | 25.01.2027 |
| FIBTIFI001210-2025-BTI67Finnland | Ein Leichentuch aus weißem, biologisch abbaubarem Kunststoff. Das Tuch ist rechteckig und nicht anpassbar. Seine Maße … | 29.06.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3920.69.00.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (4)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.7015 | Zentralamerika | 0 % | 01.08.2026 – 31.07.2027 |
| 09.7140 | Kolumbien | 0 % | 01.08.2026 – 31.07.2027 |
| 09.7170 | Peru | 0 % | 01.03.2026 – 28.02.2027 |
| 09.7501 | Ecuador | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3920.69.00.20.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3920.69.00.20.0
Anmerkungen (2)
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
2. Im Sinne der Unterposition 3920.43 schließt der Begriff „Weichmacher“ auch die Sekundärweichmacher ein.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3920.69.00
- 01.01.19723920.69.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Polyestern“
- 01.01.19723920.69.00.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19883920.69.00.20.0neu eingeführt · „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen“ · aus 7 Vorgängern
- 01.01.19883920.69.00.70.0neu eingeführt · „durchsichtige Polyesterfolien mit einer Beschichtung aus Indium und Silber“ · aus 7 Vorgängern
- 01.07.19893920.69.00.20.0Wortlaut geändert · „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zur Verwendung beim Herstellen von Sicherheitskleidung und …“ · vorher „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen“
- 01.01.19903920.69.00.20.0aufgehoben · aufgeteilt in 3920.69.00
- 01.01.19903920.69.00.30.0neu eingeführt · „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, keine Mikrokügelchen enthaltend“ · aus 3920.69.00
- 01.01.19903920.69.00.70.0aufgehoben · aufgeteilt in 3920.69.00
- 01.01.19913920.69.00.30.0Wortlaut geändert · „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickers und …“ · vorher „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, keine Mikrokügelchen enthaltend“
- 01.01.19913920.69.00.70.0neu eingeführt · „Folien aus einem Copolymer aus Ethan-1,2-diol und Naphtalin-2,6-dicarbonsäure, mit einer Dicke von weniger als 10 Mikrometer, zum …“ · aus 3920.20.10, 3920.20.50, 3920.62.00, 3920.99.50 (7 Unterteilungen)
- 01.07.19963920.69.00.30.0Wortlaut geändert · „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und …“ · vorher „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickers und -abzeichen, Sicherheitskleidung und Zubehör oder von Schulranzen, Taschen oder ähnlichen Behältnissen“
- 01.01.19973920.69.00.70.0aufgehoben · aufgeteilt in 16 Nummern
- 01.07.19973920.69.00.20.0neu eingeführt · „Folien aus Polyethylennaphthalen-2,6-dicarboxylat, mit einer Dicke von 82 Mikrometer bis 88 Mikrometer“
- 01.01.19993920.69.00.20.0Wortlaut geändert · „Folien aus Polyethylennaphthalen-2,6-dicarboxylat, mit einer Dicke von 82 μm bis 88 μm“ · vorher „Folien aus Polyethylennaphthalen-2,6-dicarboxylat, mit einer Dicke von 82 Mikrometer bis 88 Mikrometer“
- 01.01.19993920.69.00.30.0Wortlaut geändert · „Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und …“ · vorher „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und -abzeichen, Sicherheitskleidung und Zubehör oder von Schulranzen, Taschen oder ähnlichen Behältnissen“
- 01.01.20003920.69.00.30.0Wortlaut geändert · „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und …“ · vorher „Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und -abzeichen, Sicherheitskleidung und Zubehör oder von Schulranzen, Taschen oder ähnlichen Behältnissen“
- 01.07.20003920.69.00.30.0Wortlaut geändert · „Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und …“ · vorher „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und -abzeichen, Sicherheitskleidung und Zubehör oder von Schulranzen, Taschen oder ähnlichen Behältnissen“
- 01.01.20013920.69.00.20.0Wortlaut geändert · „Folien aus Polyethylennaphthalen-2,6-dicarboxylat, mit einer Dicke von 0,6 μm bis 10 μm oder 82 μm bis 88 μm“ · vorher „Folien aus Polyethylennaphthalen-2,6-dicarboxylat, mit einer Dicke von 82 μm bis 88 μm“
- 01.01.20013920.69.00.30.0Wortlaut geändert · „Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von so genannten Sicherheitsstickern und …“ · vorher „Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und -abzeichen, Sicherheitskleidung und Zubehör oder von Schulranzen, Taschen oder ähnlichen Behältnissen“
- 01.01.20023920.69.00.20.0Wortlaut geändert · „Folien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat), mit einer Dicke von 0,6 μm bis 10 μm oder 82 μm bis 88 μm“ · vorher „Folien aus Polyethylennaphthalen-2,6-dicarboxylat, mit einer Dicke von 0,6 μm bis 10 μm oder 82 μm bis 88 μm“
- 01.01.20023920.69.00.30.0Wortlaut geändert · „Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und …“ · vorher „Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von so genannten Sicherheitsstickern und -abzeichen, Sicherheitskleidung und Zubehör oder von Schulranzen, Taschen oder ähnlichen Behältnissen“
- 01.07.20023920.69.00.30.0Wortlaut geändert · „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und …“ · vorher „Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und -abzeichen, Sicherheitskleidung und Zubehör oder von Schulranzen, Taschen oder ähnlichen Behältnissen“
- 01.01.20033920.69.00.70.0neu eingeführt · „reflektierende Folien, nicht metallisiert, bestehend aus Außenlagen aus Poly(ethylenterephthalat) oder Poly(ethylennaphthalat) und mehreren …“
- 01.01.20043920.69.00.20.0Wortlaut geändert · „Folien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)“ · vorher „Folien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat), mit einer Dicke von 0,6 μm bis 10 μm oder 82 μm bis 88 μm“
- 01.01.20093920.69.00.30.0aufgehoben · aufgeteilt in 3920.10.28, 3920.10.40, 3920.20.29, 3920.51.00, 3920.63.00
- 01.01.20093920.69.00.70.0aufgehoben · aufgeteilt in 3920.10.28, 3920.10.40, 3920.20.29, 3920.51.00, 3920.63.00
- 01.07.20203920.69.00.30.0neu eingeführt · „Ein- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder …“ · aus 3920.10.25
- 01.07.20203920.69.00.70.0neu eingeführt · „Ein- oder mehrlagige biaxial orientierte Folie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polylactid, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder …“ · aus 3920.10.25
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3920.69.00.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Folien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat) unter 3920.69.00?
Folien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat) gehören in die Zolltarifnummer 3920.69.00.20.0. Die Warennummer 3920.69.00 hat daneben Zolltarifnummern für biaxial orientierte Folien aus Polylactid (3920.69.00.70.0), querorientierte Schrumpffolien aus Polymilchsäure (3920.69.00.30.0) und andere Folien (3920.69.00.90.0).
Wurde die Zolltarifnummer 3920.69.00.20.0 zuletzt geändert?
Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern in der Warennummer 3920.69.00 wurde zuletzt am 08.01.2025 geändert.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen