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gültig seit 01.07.2020 (schon 1990–2008)ab 01.01.2027: neue Maßnahmen4 Zollkontingente

Zolltarifnummer 3920.69.00.30.0 – Kompostierbare Schrumpffolien

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst ein- oder mehrlagige, quer orientierte Schrumpffolien aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, die biologisch abbaubar und kompostierbar nach EN 13432 sind, mit einer Dicke von 20 μm bis 100 μm und einer Länge von 2385 m bis 9075 m. Biaxial orientierte Folien aus Polymilchsäure mit 9 μm bis 120 μm Dicke, 1395 m bis 21 560 m Länge und biologisch abbaubar und kompostierbar nach EN 13432 gehören in 3920.69.00.70.0, Folien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat) in 3920.69.00.20.0 und andere Folien in 3920.69.00.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3920.69.00.30.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionAndere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
Unterpositionaus Polymeren des Ethylens
Unterpositionaus Polymeren des Propylens
Unterpositionaus Polymeren des Styrols
aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern
Unterpositionaus Polycarbonaten
Unterpositionaus Poly(ethylenterephthalat)
Zolltarifnummeraus ungesättigten Polyestern
Unterpositionaus anderen Polyestern
ZolltarifnummerFolien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)
ZolltarifnummerEin- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder …Diese Seite
ZolltarifnummerEin- oder mehrlagige biaxial orientierte Folie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polylactid, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder …
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3920.696-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3920.69.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3920.69.00.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3920.69.00.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3920.69.00.30.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3920 Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und …
✓aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen PolyesternDie Ware muss aus Polyestern bestehen. Diese Zeile betrifft die anderen Polyester, also Kunststofffolien, die aus einem anderen Polyester als den übrigen genannten Polyestern gefertigt sind.
✓aus anderen PolyesternDie Folie besteht aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure. Die Einreihung unter den anderen Polyestern ist in dieser Zeile vorgegeben.
✓Ein- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grundlage biologisch abbaubarer Polyester, -mit einer Dicke von 20 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 μm, -mit einer Länge von 2385 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 9075 m -biologisch abbaubar und kompostierbar (nach EN 13432)Die Folie ist ein- oder mehrlagig und quer orientiert, also eine Schrumpffolie, mit höchstens 5 GHT anorganischen oder organischen Zusätzen und höchstens 10 GHT Zusätzen auf Grundlage biologisch abbaubarer Polyester. Sie ist 20 μm bis 100 μm dick, 2385 m bis 9075 m lang und biologisch abbaubar und kompostierbar nach EN 13432.
3920.69.00.30.0Kompostierbare Schrumpffolien aus Polymilchsäure

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3920.69.00.30.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3920.69.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3920.69.00.20.0Folien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)Autonome Zollaussetzung
3920.69.00.30.0Ein- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder …diese SeiteAutonome Zollaussetzung
3920.69.00.70.0Ein- oder mehrlagige biaxial orientierte Folie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polylactid, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder …Autonome Zollaussetzung
3920.69.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3920.69.00 eingereiht

10 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland5
Belgien2
Finnland1
Frankreich1
Irland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI30831/25-1DeutschlandEs handelt sich um eine Folie aus Polyester. Die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Polyesterträger (160 µm PET) 2) …16.11.2028
DEBTI20912/24-1DeutschlandEs handelt sich um einen Folienverbund. PETG (auch als Co-Polyester bekannt) ist eine modifizierte Version von PET. Die …10.11.2027
DEBTI14162/24-1DeutschlandBei der Ware handelt es sich um eine reflektierende, farbige Transferfolie bestehend aus Mikroglasperlen, die mit einem …02.06.2027
DEBTI33312/23-1DeutschlandBei der Ware handelt es sich um eine reflektierende, farbige Transferfolie bestehend aus Mikroglasperlen, die mit einem …24.03.2027
DEBTI27518/23-1DeutschlandBügelfolie Die Folie haftet auf einer transparenten Kunststofffolie (Trägerfolie), besteht aus einer grauen Klebeseite …25.01.2027
FIBTIFI001210-2025-BTI67FinnlandEin Leichentuch aus weißem, biologisch abbaubarem Kunststoff. Das Tuch ist rechteckig und nicht anpassbar. Seine Maße …29.06.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3920.69.00.30.0

€
3920.69.00.30.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3920.69.00.30.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (4)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7015Zentralamerika0 %01.08.2026 – 31.07.2027
09.7140Kolumbien0 %01.08.2026 – 31.07.2027
09.7170Peru0 %01.03.2026 – 28.02.2027
09.7501Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3920.69.00.30.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 3920.69.00.30.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 3920.69.00.30.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3920.69.00.30.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3920.69.00.30.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 10
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
Wortlaut · Kapitel 39, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterposition 3920.43 schließt der Begriff „Weichmacher“ auch die Sekundärweichmacher ein.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3920.69.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 4.
  1. 01.01.19723920.69.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Polyestern“
  2. 01.01.19723920.69.00.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  3. 01.01.19883920.69.00.20.0neu eingeführt · „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen“ · aus 7 Vorgängern
  4. 01.01.19883920.69.00.70.0neu eingeführt · „durchsichtige Polyesterfolien mit einer Beschichtung aus Indium und Silber“ · aus 7 Vorgängern
  5. 01.07.19893920.69.00.20.0Wortlaut geändert · „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zur Verwendung beim Herstellen von Sicherheitskleidung und …“ · vorher „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen“
  6. 01.01.19903920.69.00.20.0aufgehoben · aufgeteilt in 3920.69.00
  7. 01.01.19903920.69.00.30.0neu eingeführt · „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, keine Mikrokügelchen enthaltend“ · aus 3920.69.00
  8. 01.01.19903920.69.00.70.0aufgehoben · aufgeteilt in 3920.69.00
  9. 01.01.19913920.69.00.30.0Wortlaut geändert · „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickers und …“ · vorher „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, keine Mikrokügelchen enthaltend“
  10. 01.01.19913920.69.00.70.0neu eingeführt · „Folien aus einem Copolymer aus Ethan-1,2-diol und Naphtalin-2,6-dicarbonsäure, mit einer Dicke von weniger als 10 Mikrometer, zum …“ · aus 3920.20.10, 3920.20.50, 3920.62.00, 3920.99.50 (7 Unterteilungen)
  11. 01.07.19963920.69.00.30.0Wortlaut geändert · „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und …“ · vorher „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickers und -abzeichen, Sicherheitskleidung und Zubehör oder von Schulranzen, Taschen oder ähnlichen Behältnissen“
  12. 01.01.19973920.69.00.70.0aufgehoben · aufgeteilt in 16 Nummern
  13. 01.07.19973920.69.00.20.0neu eingeführt · „Folien aus Polyethylennaphthalen-2,6-dicarboxylat, mit einer Dicke von 82 Mikrometer bis 88 Mikrometer“
  14. 01.01.19993920.69.00.20.0Wortlaut geändert · „Folien aus Polyethylennaphthalen-2,6-dicarboxylat, mit einer Dicke von 82 μm bis 88 μm“ · vorher „Folien aus Polyethylennaphthalen-2,6-dicarboxylat, mit einer Dicke von 82 Mikrometer bis 88 Mikrometer“
  15. 01.01.19993920.69.00.30.0Wortlaut geändert · „Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und …“ · vorher „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und -abzeichen, Sicherheitskleidung und Zubehör oder von Schulranzen, Taschen oder ähnlichen Behältnissen“
  16. 01.01.20003920.69.00.30.0Wortlaut geändert · „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und …“ · vorher „Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und -abzeichen, Sicherheitskleidung und Zubehör oder von Schulranzen, Taschen oder ähnlichen Behältnissen“
  17. 01.07.20003920.69.00.30.0Wortlaut geändert · „Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und …“ · vorher „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und -abzeichen, Sicherheitskleidung und Zubehör oder von Schulranzen, Taschen oder ähnlichen Behältnissen“
  18. 01.01.20013920.69.00.20.0Wortlaut geändert · „Folien aus Polyethylennaphthalen-2,6-dicarboxylat, mit einer Dicke von 0,6 μm bis 10 μm oder 82 μm bis 88 μm“ · vorher „Folien aus Polyethylennaphthalen-2,6-dicarboxylat, mit einer Dicke von 82 μm bis 88 μm“
  19. 01.01.20013920.69.00.30.0Wortlaut geändert · „Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von so genannten Sicherheitsstickern und …“ · vorher „Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und -abzeichen, Sicherheitskleidung und Zubehör oder von Schulranzen, Taschen oder ähnlichen Behältnissen“
  20. 01.01.20023920.69.00.20.0Wortlaut geändert · „Folien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat), mit einer Dicke von 0,6 μm bis 10 μm oder 82 μm bis 88 μm“ · vorher „Folien aus Polyethylennaphthalen-2,6-dicarboxylat, mit einer Dicke von 0,6 μm bis 10 μm oder 82 μm bis 88 μm“
  21. 01.01.20023920.69.00.30.0Wortlaut geändert · „Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und …“ · vorher „Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von so genannten Sicherheitsstickern und -abzeichen, Sicherheitskleidung und Zubehör oder von Schulranzen, Taschen oder ähnlichen Behältnissen“
  22. 01.07.20023920.69.00.30.0Wortlaut geändert · „reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und …“ · vorher „Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und -abzeichen, Sicherheitskleidung und Zubehör oder von Schulranzen, Taschen oder ähnlichen Behältnissen“
  23. 01.01.20033920.69.00.70.0neu eingeführt · „reflektierende Folien, nicht metallisiert, bestehend aus Außenlagen aus Poly(ethylenterephthalat) oder Poly(ethylennaphthalat) und mehreren …“
  24. 01.01.20043920.69.00.20.0Wortlaut geändert · „Folien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)“ · vorher „Folien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat), mit einer Dicke von 0,6 μm bis 10 μm oder 82 μm bis 88 μm“
  25. 01.01.20093920.69.00.30.0aufgehoben · aufgeteilt in 3920.10.28, 3920.10.40, 3920.20.29, 3920.51.00, 3920.63.00
  26. 01.01.20093920.69.00.70.0aufgehoben · aufgeteilt in 3920.10.28, 3920.10.40, 3920.20.29, 3920.51.00, 3920.63.00
  27. 01.07.20203920.69.00.30.0neu eingeführt · „Ein- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder …“ · aus 3920.10.25
  28. 01.07.20203920.69.00.70.0neu eingeführt · „Ein- oder mehrlagige biaxial orientierte Folie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polylactid, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder …“ · aus 3920.10.25

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3920.69.00.30.0

Welche Zolltarifnummer gilt für kompostierbare Schrumpffolie aus Polymilchsäure unter 3920.69.00?

Eine ein- oder mehrlagige, quer orientierte Schrumpffolie aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, 20 μm bis 100 μm dick, 2385 m bis 9075 m lang und biologisch abbaubar und kompostierbar nach EN 13432, gehört in 3920.69.00.30.0. Biaxial orientierte Folien aus Polymilchsäure mit 9 μm bis 120 μm Dicke, 1395 m bis 21 560 m Länge und biologisch abbaubar und kompostierbar nach EN 13432 gehören in 3920.69.00.70.0.

Wann wurde die Warennummer 3920.69.00 zuletzt geändert?

Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 3920.69.00 wurde zuletzt am 08.01.2025 geändert. Diese Seite gilt für die Zolltarifnummer 3920.69.00.30.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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