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Position · 4-stelligZollaussetzungCBAM

Position 7201 – Roheisen und Spiegeleisen

Position im Zolltarif

72Kapitel01Position

Roheisen und Spiegeleisen in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen gehören in diese Position. Ferrolegierungen gehören in Position 7202.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 7201 gilt für Ihr Roheisen?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7201?

Die Position gliedert sich zuerst nach Legierung: Nicht legiertes Roheisen mit einem Phosphorgehalt von 0,5 GHT oder weniger gehört in Unterposition 7201.10, mit einem Phosphorgehalt von mehr als 0,5 GHT in 7201.20.00.00.0. Legiertes Roheisen und Spiegeleisen stehen in Unterposition 7201.50, wobei legiertes Roheisen mit 0,3 bis 1 GHT Titan und 0,5 bis 1 GHT Vanadium in 7201.50.10.00.0 eingereiht wird und alles Übrige in 7201.50.90.00.0. Innerhalb von Unterposition 7201.10 richtet sich die Einreihung nach dem Mangangehalt: 0,1 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,4 GHT (Warennummer 7201.10.30), sowie weniger als 0,1 GHT (7201.10.90.00.0). Bei einem Mangangehalt von 0,4 GHT oder mehr unterscheidet die Warennummer 7201.10.11 Silicium von 1 GHT oder weniger von 7201.10.19.00.0 mit mehr als 1 GHT.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelEisen und Stahl
PositionRoheisen und Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen RohformenDiese Seite
UnterpositionRoheisen, nicht legiert, mit einem Phosphorgehalt von 0,5 GHT oder weniger
0 % bis 1,7 % · 0 vZTA
mit einem Mangangehalt von 0,4 GHT oder mehr
Kombinierte Nomenklaturmit einem Siliciumgehalt von 1 GHT oder weniger
Zolltarifnummermit einem Siliciumgehalt von mehr als 1 GHT
Kombinierte Nomenklaturmit einem Mangangehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,4 GHT
Zolltarifnummermit einem Mangangehalt von weniger als 0,1 GHT
ZolltarifnummerRoheisen, nicht legiert, mit einem Phosphorgehalt von mehr als 0,5 GHT
2,2 % · 0 vZTA
UnterpositionRoheisen, legiert; Spiegeleisen
0 % bis 1,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerRoheisen, legiert, mit einem Gehalt an Titan von 0,3 bis 1 GHT und an Vanadium von 0,5 bis 1 GHT
Zolltarifnummeranderes

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 7201

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 7201. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 7201

Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder2 von 7
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle Länder7 von 7
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7201

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 2
2. Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 3
3. Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 72, Unterpositions-Anmerkung 1
1. In Kapitel 72 gelten als: a) legiertes Roheisen Roheisen, das eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthält: — mehr als 0,2 GHT Chrom, — mehr als 0,3 GHT Kupfer, — mehr als 0,3 GHT Nickel, — mehr als 0,1 GHT eines der nachstehenden Elemente, Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium; b) nicht legierter Automatenstahl nicht legierte Stähle, die eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten: — 0,08 GHT oder mehr Schwefel, — 0,1 GHT oder mehr Blei, — mehr als 0,05 GHT Selen, — mehr als 0,01 GHT Tellur, — mehr als 0,05 GHT Bismut; c) Silicium-Elektrostahl legierte Stähle, die 0,6 bis 6 GHT Silicium und 0,08 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Mit Ausnahme von 1 GHT oder weniger Aluminium dürfen sie andere Elemente nicht mit einem Anteil enthalten, der ihnen den Charakter anderer legierter Stähle verleiht; d) Schnellarbeitsstahl legierte Stähle, die mindestens zwei der drei Elemente Molybdän, Wolfram und Vanadium mit insgesamt 7 GHT oder mehr sowie Kohlenstoff mit 0,6 GHT oder mehr und Chrom mit 3 bis 6 GHT enthalten. Sie dürfen andere Elemente enthalten; e) Mangan-Silicium-Stahl legierte Stähle, die — 0,7 GHT oder weniger Kohlenstoff, — 0,5 GHT bis 1,9 GHT Mangan und — 0,6 GHT bis 2,3 GHT Silicium enthalten. Sie dürfen andere Elemente nur mit einem Anteil enthalten, der ihnen nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7201

Die sieben Warennummern der Position 7201 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19727201.10.11eingeführt · mit einem Siliciumgehalt von 1 GHT oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2007
  2. 01.01.19727201.10.19.00.0eingeführt · mit einem Siliciumgehalt von mehr als 1 GHT
  3. 01.01.19727201.10.30eingeführt · mit einem Mangangehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,4 GHT · zuletzt geändert 01.01.2007
  4. 01.01.19727201.10.90.00.0eingeführt · mit einem Mangangehalt von weniger als 0,1 GHT
  5. 01.01.19727201.20.00.00.0eingeführt · Roheisen, nicht legiert, mit einem Phosphorgehalt von mehr als 0,5 GHT
  6. 01.01.19967201.50.10.00.0eingeführt · Roheisen, legiert, mit einem Gehalt an Titan von 0,3 bis 1 GHT und an Vanadium von …
  7. 01.01.19967201.50.90.00.0eingeführt · anderes

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 7201

Welche Zolltarifnummer aus Position 7201 gilt für Ihr Roheisen?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach Legierung und Phosphorgehalt. Nicht legiertes Roheisen mit einem Phosphorgehalt von 0,5 GHT oder weniger gehört in Unterposition 7201.10, mit mehr als 0,5 GHT in 7201.20.00.00.0. Legiertes Roheisen und Spiegeleisen gehören in Unterposition 7201.50.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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