Zum Hauptinhalt springen

Position 7305 – Rohre aus Eisen oder Stahl über 406,4 mm

Position im Zolltarif

73Kapitel05Position

Andere Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm aus Eisen oder Stahl, zum Beispiel geschweißt oder genietet, darunter Rohre für Öl- oder Gasfernleitungen und Futterrohre für das Fördern von Öl oder Gas. Nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl gehören in Position 7304, Rohre und Hohlprofile in Position 7306.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Stahlrohr über 406,4 mm Außendurchmesser zu HS-Code 7305?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7305?

Die Position 7305 unterteilt sich zuerst nach der Verwendung. Rohre der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe) werden nach der Schweißung getrennt: mit verdecktem Lichtbogen längsnahtgeschweißt in 7305.11.00.00.0, anders längsnahtgeschweißt in 7305.12.00.00.0 und andere in 7305.19.00.00.0. Futterrohre der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing) gehören in 7305.20.00.00.0. Bei anderen, geschweißten Rohren ist längsnahtgeschweißt in 7305.31.00.00.0 und andere in 7305.39.00.00.0 eingeteilt, andere Rohre in 7305.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionAndere Rohre (z. B. geschweißt oder genietet) mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder StahlDiese Seite
Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe)
Zolltarifnummermit verdecktem Lichtbogen längsnahtgeschweißt
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummeranders längsnahtgeschweißt
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 1 vZTA
ZolltarifnummerFutterrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing)
0 % · 0 vZTA
andere, geschweißt
Zolltarifnummerlängsnahtgeschweißt
0 % · 3 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 3 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 7 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 7305

Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · alle Länder7 von 7
senkt den ZollZollkontingent · FHA-Partnerländer7 von 7
senkt den ZollZollkontingent · China7 von 7
senkt den ZollZollkontingent · Europäische Union7 von 7
senkt den ZollZollkontingent · Türkei7 von 7
senkt den ZollZollkontingent · Algerien5 von 7
senkt den ZollZollkontingent · Vereinigtes Königreich5 von 7
senkt den ZollZollkontingent · Singapur5 von 7
senkt den ZollZollkontingent · Israel2 von 7
senkt den ZollZollkontingent · Indien2 von 7
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder7 von 7
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle Länder7 von 7
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle Länder7 von 7
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7305

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 1
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 2
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7305

Die sieben Warennummern der Position 7305 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19727305.11.00.00.0eingeführt · mit verdecktem Lichtbogen längsnahtgeschweißt
  2. 01.01.19727305.12.00.00.0eingeführt · anders längsnahtgeschweißt
  3. 01.01.19727305.19.00.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.19727305.20.00.00.0eingeführt · Futterrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing) · zuletzt geändert 01.01.2004
  5. 01.01.19727305.31.00.00.0eingeführt · längsnahtgeschweißt
  6. 01.01.19727305.39.00.00.0eingeführt · andere
  7. 01.01.19727305.90.00.00.0eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 7305

Welche Zolltarifnummer gilt in Position 7305 für Rohre für Öl- oder Gasfernleitungen?

Rohre der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art gehören je nach Schweißung in 7305.11.00.00.0 (mit verdecktem Lichtbogen längsnahtgeschweißt), 7305.12.00.00.0 (anders längsnahtgeschweißt) oder 7305.19.00.00.0 (andere). Futterrohre der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing) gehören in 7305.20.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →