Zum Hauptinhalt springen

HS-Code 7308.20 – Türme und Gittermaste aus Eisen oder Stahl

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 7308.20 erfasst Türme und Gittermaste aus Eisen oder Stahl als Konstruktionen der Position 7308. Brücken und Brückenelemente gehören in 7308.10, Tore, Türen und Fenster mit Rahmen und Verkleidungen in 7308.30, Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial in 7308.40 und andere Konstruktionen in 7308.90. Innerhalb der Unterposition richtet sich die Einreihung danach, ob es sich um Stahlrohrtürme und Turmsegmente für Windkraftanlagen handelt.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Gittermast aus Stahl zu HS-Code 7308.20?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 7308.20?

Stahlrohrtürme und Turmsegmente für Windkraftanlagen gehören in die Warennummer 7308.20.10. Alle übrigen Türme und Gittermaste aus Eisen oder Stahl gehören in die Warennummer 7308.20.90. Beide Warennummern gelten seit 01.01.2026.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionKonstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl …
UnterpositionTürme und GittermasteDiese Seite
Kombinierte NomenklaturStahlrohrtürme und Turmsegmente für Windkraftanlagen
0 % · 1 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
0 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

7308.20.10Stahlrohrtürme und Turmsegmente für Windkraftanlagen

Ihre Ware einreihen

Welche der 2 Nummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7308.20

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der 8-stelligen Nummer ab.19,2 %
PflichtRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7308.20

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 1
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 2
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern unter HS-Code 7308.20

Zum 01.01.2026 wurden zwei Warennummern neu eingeführt.

  1. 01.01.20267308.20.10neu eingeführt · Stahlrohrtürme und Turmsegmente für Windkraftanlagen
  2. 01.01.20267308.20.90neu eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 7308.20

Welche Warennummer unter HS-Code 7308.20 gilt für Stahlrohrtürme für Windkraftanlagen?

Stahlrohrtürme und Turmsegmente für Windkraftanlagen gehören in die Warennummer 7308.20.10. Alle übrigen Türme und Gittermaste aus Eisen oder Stahl gehören in die Warennummer 7308.20.90.

Gilt bei der Einfuhr von Türmen und Gittermasten unter HS-Code 7308.20 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für Türme und Gittermaste unter HS-Code 7308.20 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM).

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →