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Position 7308 – Konstruktionen aus Eisen oder Stahl

Position im Zolltarif

73Kapitel08Position

Zu dieser Position gehören Konstruktionen und Konstruktionsteile aus Eisen oder Stahl, etwa Brücken, Türme, Gittermaste, Gerüste, Tore, Türen, Fenster und Geländer, sowie zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile und Rohre. Vorgefertigte Gebäude gehören in Position 9406, Rohrformstücke wie Bogen und Muffen in Position 7307.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7308?

Brücken und Brückenelemente gehören in 7308.10.00.00.0, Türme und Gittermaste in Unterposition 7308.20, Tore, Türen, Fenster und deren Rahmen und Verkleidungen in 7308.30.00.00.0 und Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial in 7308.40.00.00.0. Innerhalb von 7308.20 gilt 7308.20.10 für Stahlrohrtürme und Turmsegmente für Windkraftanlagen, 7308.20.90 für andere Türme und Gittermaste. Unter 7308.90 gehören ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech bestehende Waren zu 7308.90.51.00.0 (Verbundplatten aus zwei Profilblechen und einer isolierenden Mittellage) und 7308.90.59, übrige Waren zu 7308.90.98.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionKonstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl …Diese Seite
ZolltarifnummerBrücken und Brückenelemente
0 % · 1 vZTA
UnterpositionTürme und Gittermaste
0 % · 1 vZTA
Kombinierte NomenklaturStahlrohrtürme und Turmsegmente für Windkraftanlagen
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerTore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen
0 % · 23 vZTA
ZolltarifnummerGerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial
0 % · 75 vZTA
Unterpositionandere
0 % · 591 vZTA
ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech
ZolltarifnummerVerbundplatten aus zwei Profilblechen und einer isolierenden Mittellage
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 7308

23 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 7308. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 7308

Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

erhöht den ZollRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · China3 von 8
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China2 von 8
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe1 von 8
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder2 von 8
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle Länder8 von 8
KontrolleF-Gase · alle Länder2 von 8
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)1 von 8
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7308

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 1
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 2
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7308

Die acht Warennummern der Position 7308 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19727308.10.00.00.0eingeführt · Brücken und Brückenelemente
  2. 01.01.20267308.20.10eingeführt · Stahlrohrtürme und Turmsegmente für Windkraftanlagen
  3. 01.01.20267308.20.90eingeführt · andere
  4. 01.01.19727308.30.00.00.0eingeführt · Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen
  5. 01.01.19727308.40.00.00.0eingeführt · Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial · zuletzt geändert 01.01.2012
  6. 01.01.19727308.90.51.00.0eingeführt · Verbundplatten aus zwei Profilblechen und einer isolierenden Mittellage · zuletzt geändert 01.01.2012
  7. 01.01.19727308.90.59eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2027
  8. 01.01.20127308.90.98eingeführt · andere · zuletzt geändert 21.10.2020

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 7308

Ist der HS-Code der Position 7308 gleich der Zolltarifnummer?

Nein. Der HS-Code umfasst die ersten sechs Stellen, eine Zolltarifnummer aus Position 7308 hat elf Stellen, etwa 7308.90.98.90.0 für Stahlbauteile.

Welche Unterposition gilt für Türme und Gittermaste in Position 7308?

Türme und Gittermaste gehören in Unterposition 7308.20. Stahlrohrtürme und Turmsegmente für Windkraftanlagen gehören in 7308.20.10, Türme und Gittermaste, die keine solchen Stahlrohrtürme oder Turmsegmente sind, in 7308.20.90.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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