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Position 7309 – Behälter und Fässer aus Eisen oder Stahl

Position im Zolltarif

73Kapitel09Position

Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter aus Eisen oder Stahl für Stoffe aller Art, ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase, mit mehr als 300 l Fassungsvermögen, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung. Behälter mit 300 l oder weniger gehören in Position 7310.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7309?

Die Position 7309 gliedert sich zuerst nach dem Stoff. Gasförmige Stoffe, ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase, fallen unter 7309.00.10.00.0, feste Stoffe unter 7309.00.90.00.0. Für flüssige Stoffe gilt 7309.00.30.00.0 bei Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, andere Behälter für flüssige Stoffe teilen sich nach mehr als 100 000 l (7309.00.51.00.0) und 100 000 l oder weniger (7309.00.59.00.0).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionSammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder …Diese Seite
Zolltarifnummerfür gasförmige Stoffe (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase)
2,2 % · 0 vZTA
für flüssige Stoffe
Zolltarifnummermit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
2,2 % · 4 vZTA
andere, mit einem Fassungsvermögen von
Zolltarifnummermehr als 100 000 l
2,2 % · 0 vZTA
Zolltarifnummer100 000 l oder weniger
2,2 % · 13 vZTA
Zolltarifnummerfür feste Stoffe
2,2 % · 18 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 7309

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 7309. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 7309

Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe5 von 5
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder5 von 5
KontrolleF-Gase · alle Länder5 von 5
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)5 von 5
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle Länder5 von 5
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle Länder1 von 5
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle Länder1 von 5
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7309

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 1
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 2
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7309

Die fünf Warennummern der Position 7309 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19727309.00.10.00.0eingeführt · für gasförmige Stoffe (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase)
  2. 01.01.19727309.00.30.00.0eingeführt · mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
  3. 01.01.19727309.00.51.00.0eingeführt · mehr als 100 000 l
  4. 01.01.19727309.00.59.00.0eingeführt · 100 000 l oder weniger
  5. 01.01.19727309.00.90.00.0eingeführt · für feste Stoffe

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 7309

Ist der HS-Code 7309.00 gleich der Zolltarifnummer?

Nein, der HS-Code 7309.00 umfasst die ersten sechs Stellen. Eine Zolltarifnummer der Position 7309 hat 11 Stellen, zum Beispiel 7309.00.10.00.0 für gasförmige Stoffe.

Ist der HS-Code 7309.00 international?

Ja, die ersten sechs Stellen folgen dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC.

Welche Zolltarifnummer gilt für Öltanks in Position 7309?

Öltanks gehören in 7309.00.59.00.0, wenn sie aus Eisen oder Stahl sind, flüssige Stoffe enthalten, ohne Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung sind, mehr als 300 l bis 100 000 l fassen und ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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