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HS-Code 7607.20 – Aluminiumfolien und -bänder auf Unterlage

HS-Code · 6-stellig

Aluminiumfolien und dünne Aluminiumbänder mit einer Dicke ohne Unterlage von 0,2 mm oder weniger, die auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen aufgebracht sind, gehören in die Unterposition 7607.20 (Position 7607). Von den Nachbarn Unterposition 7607.11 („nur gewalzt“) und Unterposition 7607.19 („andere“) trennt sie das Merkmal „auf Unterlage“. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Dicke ohne Unterlage: weniger als 0,021 mm (7607.20.10.00.0) oder 0,021 mm bis 0,2 mm, wobei 7607.20.91.00.0 Aluminium-Verbundplatten und 7607.20.99.00.0 andere Folien dieser Dicke erfasst.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 7607.20?

Die Zolltarifnummer 7607.20.10.00.0 gilt für Folien mit einer Dicke ohne Unterlage von weniger als 0,021 mm und ist neu seit 01.01.2026. Für Folien mit einer Dicke ohne Unterlage von 0,021 mm bis 0,2 mm gilt 7607.20.91.00.0 für Aluminium-Verbundplatten. Die Zolltarifnummer 7607.20.99.00.0 erfasst alle anderen Folien dieser Dicke, die keine Aluminium-Verbundplatten sind.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionFolien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger
Unterpositionauf UnterlageDiese Seite
Zolltarifnummermit einer Dicke (ohne Unterlage) von weniger als 0,021 mm
10 % · 10 vZTA
mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,021 mm bis 0,2 mm
ZolltarifnummerAluminium-Verbundplatte
7,5 % · 8 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 31 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7607.20

KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 7607.20?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 7607.20. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7607.20

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Im Sinne der Unterpositionen 7606.11.30, 7606.12.30 und 7607.20.91 gelten als: — Aluminium-Verbundplatte: Laminierte Erzeugnisse aus zwei flachgewalzten Aluminiumblechen oder -folien, auch mit Legierung, jeweils mit einer Dicke von 0,08 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55 mm, und einem durchgehenden Kern aus nichtporösen Polymer- oder Mineralstoffen, zusammengehalten durch einen Klebstoff, mit einer Gesamtdicke von 1,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,1 mm. Die beiden äußeren Deckbleche oder -folien können unterschiedliche Oberflächenbehandlungen aufweisen. Die Waren dürfen nicht gerollt sein.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 76, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: Andere Elemente Element | Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) | 1 Andere Elemente (63), je | 0,1 (75) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.

05Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 7607.20

Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 2 Zolltarifnummern blieben unverändert.

  1. 01.01.20267607.20.10.00.0neu eingeführt · mit einer Dicke (ohne Unterlage) von weniger als 0,021 mm

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 7607.20

Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 7607.20 für Aluminiumfolien?

Unter HS-Code 7607.20 richtet sich die Zolltarifnummer nach der Dicke ohne Unterlage. Folien mit weniger als 0,021 mm gehören in 7607.20.10.00.0, Aluminium-Verbundplatten mit 0,021 mm bis 0,2 mm in 7607.20.91.00.0 und andere Folien dieser Dicke in 7607.20.99.00.0.

Unterliegt die Einfuhr von Aluminiumfolien unter HS-Code 7607.20 dem CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr von Waren unter HS-Code 7607.20 gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut

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