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gültig seit 01.01.20221 ZollkontingentCBAM

Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0 – Rechteckige Alu-Verbundplatten

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst rechteckige Aluminium-Verbundplatten aus Aluminiumlegierungen, also flache Platten, bei denen ein Kern beidseitig mit Aluminiumblechen laminiert ist. Bleche und Bänder aus Aluminiumlegierungen, die mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet sind, gehören in die Warennummer 7606.12.50. Die Platten werden nach den Beschreibungen beispielsweise für Fassadenverkleidungen, Innenausbau und Werbetafeln verwendet.

Typische Waren:Aluminium-VerbundplattenAluminium-VerbundpaneeleRechteckige VerbundplattenDreischichtige Verbundplatten

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionBleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
quadratisch oder rechteckig
Unterpositionaus nicht legiertem Aluminium
Unterpositionaus Aluminiumlegierungen
ZolltarifnummerAluminium-VerbundplatteDiese Seite
7606.91 – 7606.92andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7606.126-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7606.12.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7606.12.30.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7606.12.30.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0?

Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus › 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke …
✓quadratisch oder rechteckigDie Ware ist quadratisch oder rechteckig, also eine flache Platte mit rechteckiger Form, wie sie etwa für Fassadenverkleidungen verwendet wird.
✓aus AluminiumlegierungenDie Ware ist aus einer Aluminiumlegierung: Aluminium herrscht gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen Element vor, und ein anderes Element oder Eisen und Silicium zusammen überschreitet die Höchstgrenzen, oder die anderen Elemente ergeben zusammen mehr als 1 GHT.
✓Aluminium-VerbundplatteDie Ware ist eine Verbundplatte: Aluminiumbleche sind beidseitig auf einen Kern laminiert, und der Kern kann aus verschiedenen Materialien bestehen, etwa Polyethylen oder mineralischen Komponenten.
7606.12.30.00.0Rechteckige Aluminium-Verbundplatten

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 7606.12.30

ZolltarifnummerWortlaut
7606.12.30.00.0Aluminium-Verbundplatte

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7606.12.30 eingereiht

13 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland3
Tschechien2
Spanien2
Frankreich2
Niederlande2
Österreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI61372/24-1DeutschlandAluminium-Verbundplatten Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern, der aus …21.04.2028
DEBTI61370/24-1DeutschlandAluminium-Verbundplatten Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern aus Kunststoff …30.03.2028
DEBTI27072/24-1DeutschlandAluminium-Verbundplatte. Bei der Ware handelt es sich um eine Verbundplatte, bestehend aus drei Schichten, wobei die …27.10.2027
NLBTI2026-0469NiederlandeEine Aluminiumverbundplatte mit – laut Angabe – unter anderem folgenden Merkmalen: - wird beispielsweise für …30.09.2029
NLBTI2026-0470-1NiederlandeEin Aluminium-Verbundpaneel mit – laut Angabe – unter anderem folgenden Merkmalen: - wird beispielsweise für …30.09.2029
ITBTI2026-0235ItalienMehrschichtige Verbundplatten in quadratischer oder rechteckiger Form, bestehend aus einem starren zentralen Kern aus …20.07.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
7606.12.5016Blech aus Aluminiumlegierung Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein rechteckig zugeschnittenes Blech aus einer Aluminiumlegierung, einseitig mit einer Oberflächenbeschichtung in …
7606.12.9212Blech aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich um ein Blech aus legiertem Aluminium (Material 5052) mit einer Dicke von 0,8 - 2,0 mm, welches beidseitig mit Glasgewebe und Epoxidharz versehen und …
7606.12.9910Blech aus Aluminiumlegierung Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Bleche aus Aluminiumlegierungen (EN AW 7075, EN AW 7019). Die Waren haben eine Länge von 2020 mm bis 3020 mm und eine Breite …
7606.12.936Blech aus Aluminiumlegierung Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Bleche aus Aluminiumlegierungen. Die Waren haben eine Länge von 3020 mm und eine Breite von 1520 mm. Die Dicke beträgt 3 mm …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0?

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0

€
7606.12.30.00.0Drittlandszoll7,5 %750 €2.043 €2.793 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.6006Vereinigtes Königreich0 %seit 01.01.2025

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4 %
Vietnam0,9 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · ChinaDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · IndienDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterpositionen 7606.12.11 und 7606.12.19 gelten als: — Bänder für Getränkedosenkörper: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Mangan und Magnesium als Hauptlegierungselementen und mit einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,4 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosenkörper sind vorgeschmiert und haben eine glänzende Oberfläche; — Bänder für Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Magnesium als Hauptlegierungselement und mit einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,35 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosendeckel sind auf beiden Seiten lackiert. Die Bänder für Getränkedosenlaschen sind entfettet und geölt. Diese Waren werden für die Herstellung von starren Getränkedosen, einschließlich der Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen, verwendet.
Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Im Sinne der Unterpositionen 7606.11.30, 7606.12.30 und 7607.20.91 gelten als: — Aluminium-Verbundplatte: Laminierte Erzeugnisse aus zwei flachgewalzten Aluminiumblechen oder -folien, auch mit Legierung, jeweils mit einer Dicke von 0,08 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55 mm, und einem durchgehenden Kern aus nichtporösen Polymer- oder Mineralstoffen, zusammengehalten durch einen Klebstoff, mit einer Gesamtdicke von 1,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,1 mm. Die beiden äußeren Deckbleche oder -folien können unterschiedliche Oberflächenbehandlungen aufweisen. Die Waren dürfen nicht gerollt sein.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 76 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 7606.12.30

  1. 01.01.20227606.12.30neu eingeführt · „Aluminium-Verbundplatte“ · aus 7606.12.20 (7 Unterteilungen)
  2. 01.01.20227606.12.30.00.0neu eingeführt · „Aluminium-Verbundplatte“ · aus 7606.12.20 (7 Unterteilungen)

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0

Gilt für die Einfuhr der Aluminium-Verbundplatte unter der Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für die Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Als Unterlage ist die CBAM-Kontonummer (Y128) anzugeben.

Welche Zolltarifnummer gilt für rechteckige Aluminium-Verbundplatten unter der Warennummer 7606.12.30?

Rechteckige Aluminium-Verbundplatten aus Aluminiumlegierungen gehören in die Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0, wenn es sich um eine Verbundplatte handelt, also Aluminiumbleche beidseitig auf einen Kern laminiert sind, Aluminium gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht und ein anderes Element oder Eisen und Silicium zusammen die Höchstgrenzen überschreiten oder die anderen Elemente zusammen mehr als 1 GHT ergeben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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