01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 8104.30?
Die Zolltarifnummer 8104.30.00.20.0 gilt für Magnesiumpulver mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,5 GHT, und einer Partikelgröße von 0,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,8 mm. Die Zolltarifnummer 8104.30.00.35.0 erfasst Magnesiumpulver mit einer Reinheit von mehr als 99,5 GHT und einer Partikelgröße von 0,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,8 mm. Die Zolltarifnummer 8104.30.00.40.0 gilt für andere Magnesiumpulver dieser Partikelgröße, die weder unter 8104.30.00.20.0 noch unter 8104.30.00.35.0 fallen. Die Zolltarifnummer 8104.30.00.90.0 erfasst die übrigen Waren dieser Unterposition, die unter keine der davorstehenden Nummern fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 8104.30
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 8104.30?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 8104.30. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 8104.30
Anmerkungen (5)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 8104.30
Welche Zolltarifnummer gilt für Magnesiumpulver unter HS-Code 8104.30?
Magnesiumpulver mit einer Reinheit von mehr als 99,5 GHT und einer Partikelgröße von 0,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,8 mm gehört in die Zolltarifnummer 8104.30.00.35.0. Liegt die Reinheit bei 98 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,5 GHT, und die Partikelgröße ebenfalls bei 0,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,8 mm, gilt die Zolltarifnummer 8104.30.00.20.0. Andere Magnesiumpulver dieser Partikelgröße fallen in 8104.30.00.40.0, sofern sie nicht unter 8104.30.00.20.0 oder 8104.30.00.35.0 fallen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
