01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8201?
Die Position ist nach Werkzeugart und, bei Scheren, nach Bedienung mit einer oder zwei Händen unterteilt. Spaten und Schaufeln gehören in 8201.10.00.00.0, Spitzhacken, Hacken aller Art, Rechen und Schaber in 8201.30.00.00.0 sowie Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten in 8201.40.00.00.0. Gartenscheren, Rosenscheren und ähnliche mit einer Hand zu betätigende Scheren, einschließlich Geflügelscheren, gehören in 8201.50.00.00.0, Heckenscheren, Baumscheren und ähnliche mit zwei Händen zu betätigende Scheren in 8201.60.00.00.0. Andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft gehören in 8201.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8201
7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8201. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8201
Anmerkungen (5)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8201
Die sechs Warennummern der Position 8201 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728201.10.00.00.0eingeführt · Spaten und Schaufeln
- 01.01.19728201.30.00.00.0eingeführt · Spitzhacken, Hacken aller Art, Rechen und Schaber
- 01.01.19728201.40.00.00.0eingeführt · Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten
- 01.01.19728201.50.00.00.0eingeführt · Gartenscheren, Rosenscheren und ähnliche mit einer Hand zu betätigende Scheren …
- 01.01.19728201.60.00.00.0eingeführt · Heckenscheren, Baumscheren und ähnliche mit zwei Händen zu betätigende Scheren
- 01.01.19728201.90.00.00.0eingeführt · andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen






