Zum Hauptinhalt springen
Position · 4-stelligDual-Use

Position 8480 – Formkästen, Formen und Gießereimodelle

Position im Zolltarif

84Kapitel80Position

Zu dieser Position gehören Gießerei-Formkästen, Grundplatten für Formen und Gießereimodelle sowie Formen für Metalle oder Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe. Maschinen und Apparate mit eigener Funktion gehören in Position 8479, Armaturen und Behälter in Position 8481. Formen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen sind ausgenommen.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Spritzgussform zu HS-Code 8480?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8480?

Die Position gliedert sich zunächst in Gießerei-Formkästen (Zolltarifnummer 8480.10.00.00.0), Grundplatten für Formen (Zolltarifnummer 8480.20.00.00.0) und Gießereimodelle (Unterposition 8480.30). Die Unterposition 8480.30 unterscheidet Gießereimodelle aus Holz (Zolltarifnummer 8480.30.10.00.0) und andere (Zolltarifnummer 8480.30.90.00.0). Formen für Metalle oder Metallcarbide gliedern sich in zum Druckgießen einschließlich Spritzgießen (Zolltarifnummer 8480.41.00.00.0) und andere (Zolltarifnummer 8480.49.00.00.0), Formen für Glas (Zolltarifnummer 8480.50.00.00.0) und für mineralische Stoffe (Zolltarifnummer 8480.60.00.00.0) stehen getrennt. Formen für Kautschuk oder Kunststoffe gliedern sich in zum Spritzgießen oder Formpressen (Zolltarifnummer 8480.71.00.00.0) und andere (Zolltarifnummer 8480.79.00.00.0).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionGießerei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Gießereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen), Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder KunststoffeDiese Seite
ZolltarifnummerGießerei-Formkästen
1,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerGrundplatten für Formen
1,7 % · 0 vZTA
UnterpositionGießereimodelle
1,7 % bis 2,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummeraus Holz
Zolltarifnummerandere
Formen für Metalle oder Metallcarbide
Zolltarifnummerzum Druckgießen (einschließlich Spritzgießen)
1,7 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
1,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerFormen für Glas
1,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerFormen für mineralische Stoffe
1,7 % · 3 vZTA
Formen für Kautschuk oder Kunststoffe
Zolltarifnummerzum Spritzgießen oder Formpressen
1,7 % · 8 vZTA
Zolltarifnummerandere
1,7 % · 1 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 10 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 8480

8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8480. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8480

Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder2 von 10
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8480

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8480

Die zehn Warennummern der Position 8480 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728480.10.00.00.0eingeführt · Gießerei-Formkästen
  2. 01.01.19728480.20.00.00.0eingeführt · Grundplatten für Formen · zuletzt geändert 01.01.1995
  3. 01.01.19728480.30.10.00.0eingeführt · aus Holz
  4. 01.01.19728480.30.90.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.19728480.41.00.00.0eingeführt · zum Druckgießen (einschließlich Spritzgießen)
  6. 01.01.19728480.49.00.00.0eingeführt · andere
  7. 01.01.19728480.50.00.00.0eingeführt · Formen für Glas
  8. 01.01.19728480.60.00.00.0eingeführt · Formen für mineralische Stoffe · zuletzt geändert 01.01.2010
  9. 01.01.19728480.71.00.00.0eingeführt · zum Spritzgießen oder Formpressen · zuletzt geändert 01.01.2007
  10. 01.01.19728480.79.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1995

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8480

Welche Zolltarifnummer gilt für Formen in Position 8480?

Formen für Metalle zum Druckgießen einschließlich Spritzgießen fallen unter die Zolltarifnummer 8480.41.00.00.0, andere Formen für Metalle oder Metallcarbide unter 8480.49.00.00.0. Formen für Kunststoffe zum Spritzgießen oder Formpressen gehören in die Zolltarifnummer 8480.71.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →