01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8482?
Die Position ist zunächst nach der Lagerart gegliedert: Kugellager in Unterposition 8482.10, mit einem größten äußeren Durchmesser von 30 mm oder weniger in 8482.10.10 und andere in 8482.10.90.00.0. Kegelrollenlager gehören in 8482.20.00.00.0, Tonnenlager in 8482.30.00.00.0 und Nadellager in 8482.40.00.00.0. Andere Zylinderrollenlager stehen in Unterposition 8482.50, andere einschließlich kombinierter Wälzlager in Unterposition 8482.80. Teile sind in Unterposition 8482.91 (Kugeln, Rollen und Nadeln mit Kegelrollen in 8482.91.10.00.0 und andere in 8482.91.90) und in Unterposition 8482.99 (andere) unterteilt.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 8482.50andere Zylinderrollenlager, einschließlich Zusammenstellungen aus Käfig und Zylinderrollen
- 8482.50.00.20.08482.50.00.90.0
- 8482.80andere, einschließlich kombinierte Wälzlager
- 8482.80.00.10.08482.80.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 10 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8482
22 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8482. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Kugellager – 8482.10.90.00.0
Linearführung – 8482.10.90.00.0
Linearlager – 8482.10.90.00.0
Lagersatz – 8482.20.00.00.0
Lagerkugel – 8482.91.90.90.0
Radlager – 8482.10.90.00.0
Kurvenrolle – 8482.40.00.00.0
Wälzlager – 8482.10.90.00.0
Stützrolle – 8482.40.00.00.0
Zylinderrollenlager – 8482.50.00.90.0
Linear-Buchse – 8482.10.90.00.0
Drehkranz – 8482.50.00.90.0
Großwälzlager – 8482.10.90.00.0
Innenring – 8482.99.00.90.0
Rollenlager – 8482.50.00.90.0
Nadelrollenlager – 8482.40.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8482
Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8482
Anmerkungen (8)
7. Zu Position 8482 gehören nur solche polierten Stahlkugeln, deren Grenzabmaß nicht mehr als ± 1 v. H. vom angegebenen Durchmesser (Nennmaß), höchstens jedoch ± 0,05 mm beträgt. Stahlkugeln, die dieser Begriffsbestimmung nicht entsprechen, gehören zu Position 7326.
4. Zu Unterposition 8482.40 gehören nur Wälzlager mit zylindrischen Rollen, deren gleichbleibender Durchmesser 5 mm oder weniger und deren Länge mindestens das Dreifache des Durchmessers beträgt. Die Rollen können an den Enden abgerundet sein.
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8482
Sieben der zehn Warennummern der Position 8482 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728482.10.10eingeführt · mit einem größten äußeren Durchmesser von 30 mm oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2015
- 01.01.19728482.10.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 07.01.2025
- 01.01.19728482.20.00.00.0eingeführt · Kegelrollenlager, einschließlich der Zusammenstellungen aus Kegeln und Kegelrollen · zuletzt geändert 01.01.1994
- 01.01.19728482.30.00.00.0eingeführt · Tonnenlager (Pendelrollenlager) · zuletzt geändert 01.01.1994
- 01.01.19728482.40.00.00.0eingeführt · Nadellager, einschließlich Zusammenstellungen aus Käfig und Nadelrollen (Nadelkränze) · zuletzt geändert 01.01.2022
- 01.01.19728482.91.10.00.0eingeführt · Kegelrollen · zuletzt geändert 01.01.1994
- 01.01.19728482.91.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2021
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8482
Welche Zolltarifnummer gilt für welche Ware in Position 8482?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Lagerart und bei Kugellagern nach dem größten äußeren Durchmesser. Kugellager mit einem größten äußeren Durchmesser von 30 mm oder weniger gehören in 8482.10.10, andere Kugellager in 8482.10.90.00.0. Kegelrollenlager fallen unter 8482.20.00.00.0 und Nadellager unter 8482.40.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen