01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8532?
Festkondensatoren werden zunächst danach unterteilt, ob sie für Ströme mit 50/60 Hz bestimmt sind und eine Blindleistung von 0,5 kvar oder mehr haben; solche Leistungskondensatoren gehören in 8532.10.00.00.0. Alle anderen Festkondensatoren werden nach ihrer Art unterschieden: Tantalkondensatoren (8532.21.00.00.0), Aluminium-Elektrolytkondensatoren (8532.22.00.00.0), einschichtige Keramikkondensatoren (8532.23.00.00.0), mehrschichtige Keramikkondensatoren (8532.24.00.00.0), Papierkondensatoren und Kunststoffkondensatoren (8532.25.00.00.0) sowie andere Festkondensatoren (8532.29.00.00.0). Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren fallen in 8532.30.00.00.0, Teile in 8532.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
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02Typische Waren
Typische Waren in Position 8532
8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8532. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8532
Rechts: wie viele der 9 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8532
Anmerkungen (7)
12. Im Sinne der Positionen 8541 und 8542 sind: a) i) „Halbleiterbauelemente“ Bauelemente, deren Arbeitsweise auf der Veränderung des spezifischen Widerstandes unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes beruht oder halbleiterbasierte Transducer. Halbleiterbauelemente können auch Baugruppen aus vielen Bauelementen umfassen, die auch mit Nebenfunktionen erfüllenden aktiven und passiven Bauelementen ausgestattet sein können. Im Sinne dieser Definition sind „halbleiterbasierte Transducer“ halbleiterbasierte Sensoren, halbleiterbasierte Aktuatoren, halbleiterbasierte Resonatoren und halbleiterbasierte Oszillatoren, bei denen es sich um Arten von diskreten Halbleiterbauelementen handelt, die eine intrinsische Funktion erfüllen und in der Lage sind, jede Art physikalischer oder chemischer Phänomene oder eine Aktion in ein elektrisches Signal bzw. ein elektrisches Signal in eine beliebige Art physikalischer Phänomene oder eine Aktion umzuwandeln. Alle in halbleiterbasierten Transducern enthaltenen Bauelemente sind auf praktisch untrennbare Weise verbunden und können auch untrennbar vereinigte, für ihren Bau oder ihre Funktion notwendige Materialien enthalten. Die folgenden Ausdrücke haben die jeweilige Bedeutung: 1) „Halbleiterbasiert“ bedeutet auf einem Halbleitersubstrat aufgebaut oder hergestellt oder aus Halbleitermaterialien hergestellt, durch Halbleitertechnologie hergestellt, wobei das Halbleitersubstrat oder -material hinsichtlich Funktion und Leistung des Transducers eine wesentliche und nicht ersetzbare Rolle spielt und die Arbeitsweise auf Halbleitereigenschaften …
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8532
Die neun Warennummern der Position 8532 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728532.10.00.00.0eingeführt · Festkondensatoren, ihrer Beschaffenheit nach für Ströme mit 50/60 Hz bestimmt und mit … · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19728532.21.00.00.0eingeführt · Tantalkondensatoren · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19728532.22.00.00.0eingeführt · Aluminium-Elektrolytkondensatoren · zuletzt geändert 28.01.2000
- 01.01.19728532.23.00.00.0eingeführt · einschichtige Keramikkondensatoren · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19728532.24.00.00.0eingeführt · mehrschichtige Keramikkondensatoren · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19728532.25.00.00.0eingeführt · Papierkondensatoren und Kunststoffkondensatoren · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19728532.29.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19728532.30.00.00.0eingeführt · Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19728532.90.00.00.0eingeführt · Teile · zuletzt geändert 01.01.2000
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen







