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Position · 4-stellig

Position 8606 – Schienengebundene Güterwagen

Position im Zolltarif

86Kapitel06Position

Schienengebundene Güterwagen wie Kesselwagen, Selbstentladewagen, gedeckte Güterwagen und offene Güterwagen mit hohen, nicht abnehmbaren Wänden. Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen gehören in Position 8605, ausgenommen Wagen der Position 8604. Teile von Schienenfahrzeugen gehören in Position 8607.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8606?

Die Position 8606 unterteilt sich nach Bauart: Kesselwagen und dergleichen gehören in 8606.10.00.00.0, Selbstentladewagen, ausgenommen solche der Unterposition 8606.10, in 8606.30.00.00.0. Die übrigen Wagen teilen sich in gedeckte und geschlossene Wagen (Unterposition 8606.91), offene Wagen mit nicht abnehmbaren Stirn- und Seitenwänden mit mehr als 60 cm Höhe (8606.92.00.00.0) und alle anderen (8606.99.00.00.0). Gedeckte und geschlossene Wagen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt sind, gehören in 8606.91.10.00.0, alle übrigen in 8606.91.80.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelSchienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege
PositionSchienengebundene GüterwagenDiese Seite
ZolltarifnummerKesselwagen und dergleichen
1,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerSelbstentladewagen, ausgenommen solche der Unterposition 8606.10
1,7 % · 0 vZTA
andere
Unterpositiongedeckt und geschlossen
1,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummeroffen, mit nicht abnehmbaren Stirn- und Seitenwänden, deren Höhe mehr als 60 cm beträgt
1,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
1,7 % · 2 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8606

Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleKulturgüter aus dem Irak · Irak6 von 6
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle Länder6 von 6
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle Länder6 von 6
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle Länder6 von 6
KontrolleKulturgüter · alle Länder6 von 6
KontrolleF-Gase · alle Länder4 von 6
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8606

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8606

Die sechs Warennummern der Position 8606 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728606.10.00.00.0eingeführt · Kesselwagen und dergleichen
  2. 01.01.19728606.30.00.00.0eingeführt · Selbstentladewagen, ausgenommen solche der Unterposition 8606.10
  3. 01.01.19728606.91.10.00.0eingeführt · ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt
  4. 01.01.20078606.91.80.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.19728606.92.00.00.0eingeführt · offen, mit nicht abnehmbaren Stirn- und Seitenwänden, deren Höhe mehr als 60 cm beträgt
  6. 01.01.19728606.99.00.00.0eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8606

Welche Zolltarifnummer aus Position 8606 gilt für einen Kesselwagen?

Kesselwagen und dergleichen gehören in die Zolltarifnummer 8606.10.00.00.0. Selbstentladewagen gehören in 8606.30.00.00.0, ausgenommen solche der Unterposition 8606.10.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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